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schlingo hat mit
auf den Beitrag von roggenfaenger im Thema Threema gilt aufgrund neuer deutscher Eigentümerin nicht mehr als «Swiss Hosting» reagiert.
JonnyDee hat mit
auf den Beitrag von Stefken im Thema Threema gilt aufgrund neuer deutscher Eigentümerin nicht mehr als «Swiss Hosting» reagiert.
IT-Hase hat mit
auf den Beitrag von Jaroslav im Thema 53 Threema-Kontakte haben seit gestern den selben Namen reagiert.
IT-Hase hat mit
auf den Beitrag von dipsy im Thema Emoji-«Pet Peeves»: Lieblingsärgernisse beim Chatten reagiert.
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Stefken hat eine Antwort im Thema Threema gilt aufgrund neuer deutscher Eigentümerin nicht mehr als «Swiss Hosting» verfasst.
Ich unterstelle gar nichts und arglistige Täuschung ist tatsächlich kein eigener Straftatbestand. Das ist richtig. Aber wie ich schon schrieb, ein humorloser Staatsanwalt würde das durchaus prüfen und er würde einen Betrug daraus schlussfolgern können (ohne, dass ich Threema etwas unterstelle). Glauben Sie einem Strafrechtler das ruhig . ;-)
Der Schaden wäre ganz konkret messbar. Wenn jemand an ein Unternehmen für ein Produkt Geld zahlt und dieses Produkt aufgrund einer Täuschung zu Unrecht…
