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dipsy hat mit
auf den Beitrag von roggenfaenger im Thema Threema gilt aufgrund neuer deutscher Eigentümerin nicht mehr als «Swiss Hosting» reagiert.
dipsy hat mit
auf den Beitrag von Jaroslav im Thema Threema gilt aufgrund neuer deutscher Eigentümerin nicht mehr als «Swiss Hosting» reagiert.
dipsy hat mit
auf den Beitrag von roggenfaenger im Thema Threema gilt aufgrund neuer deutscher Eigentümerin nicht mehr als «Swiss Hosting» reagiert.
Magrathea hat eine Antwort im Thema Verständnisfrage zu Threema Versionsunterschied Website zu Playstore verfasst.
[…]
Alle App-Updates im PlayStore müssen von Google freigegeben werden.
Wenn da die automatischen Systeme irgendwas finden, kann es durchaus Wochen dauern, bis ein Update im PlayStore freigeschaltet wird.
Gibt einige Fälle, in denen - ohne Vorwarnung - massive Änderungen an einer App verlangt wurden, obwohl nur ein wichtiges Sicherheitsupdate (keine neuen Features) veröffentlicht werde sollte.
Stefken hat eine Antwort im Thema Threema gilt aufgrund neuer deutscher Eigentümerin nicht mehr als «Swiss Hosting» verfasst.
Also können Sie dem Inhalt intellektuell nicht folgen. Das ist bemitleidenswert.
roggenfaenger hat eine Antwort im Thema Threema gilt aufgrund neuer deutscher Eigentümerin nicht mehr als «Swiss Hosting» verfasst.
[…]
Sagt Dir das Konzept 'Chronologie' etwas? Mit dieser obigen Relativierung hast Du Dich aus deiner ursprünglichen Falschaussage versucht herauszureden. Hät ich nicht insistiert würde jetzt stehen 'In der Schweiz (und nicht nur dort) kann Täuschung sehr wohl eine Straftat sein'. Steh doch einfach dazu dass du Mist erzählt hast. Dann wird einfach etwas schwieriger anderen Minuswissen anzudichten..
roggenfaenger hat mit
auf den Beitrag von schlingo im Thema 53 Threema-Kontakte haben seit gestern den selben Namen reagiert.
roggenfaenger hat mit
auf den Beitrag von schlingo im Thema Threema Desktop Beta und CachyOS - Ungültiges Datum - beim Koppeln reagiert.
Stefken hat eine Antwort im Thema Threema gilt aufgrund neuer deutscher Eigentümerin nicht mehr als «Swiss Hosting» verfasst.
"Ich unterstelle gar nichts und arglistige Täuschung ist tatsächlich kein eigener Straftatbestand. Das ist richtig. Aber wie ich schon schrieb, ein humorloser Staatsanwalt würde das durchaus prüfen und er würde einen Betrug daraus schlussfolgern können (ohne, dass ich Threema etwas unterstelle).".
Verstehen Sie den Inhalt dieser hierüber stehenden Sätze? Können Sie deren Inhalt intellektuell folgen? Dazu muss man im Grunde nicht Jurist sein.
