Sammelklage gegen Googles Datensammeln angestrebt

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  • Sammelklage gegen Googles Datensammeln angestrebt

    Trotz deaktivierter Standortverläufe auf dem Smartphone sammelt Google weiterhin fleißig die Geodaten der Geräte. Ein Nutzer hat Klage gegen diese Praxis eingereicht.

    Artikel veröffentlicht am 21. August 2018, 11:58 Uhr

    Die unbemerkte Sammlung der Standortverläufe von Smartphone-Nutzern durch Google hat ein juristisches Nachspiel. Wie das US-Magazin Ars Technica berichtete, reichte am vergangenen Freitag ein Nutzer aus San Diego eine Klage gegen den Suchmaschinenkonzern bei einem Gericht in San Francisco ein (PDF). Die Nachrichtenagentur AP [url=https://www.apnews.com/828aefab64d4411bac257a07c1af0ecb/AP-Exclusive:-Google-tracks-your-movements,-like-it-or-not]hatte am 13. August 2018 berichtet[/url], dass Google weiterhin die Standortverläufe seiner Nutzer sammele, obwohl entsprechende Optionen auf Android-Geräten und iPhones deaktiviert worden seien.

    Google ruft nach eigenen Angaben für den Standortverlauf "in regelmäßigen Abständen Standortdaten von Ihren Geräten ab. Diese Daten werden auch dann gespeichert, wenn Sie keinen bestimmten Google-Dienst wie Google Maps oder die Google-Suche verwenden." Zur Begründung heißt es: "Anhand dieser Daten können wir die Nutzung von Google-Diensten personalisieren."

    Datensammlung nicht zu stoppen

    Dem AP-Bericht zufolge reichte es nicht aus, auf seinem Android-Gerät den Standortverlauf zu deaktivieren. Dies ist bei den Einstellungen der Google-Dienste in dem Menüpunkt "Daten & Personalisierung" unter "Aktivitätseinstellungen" möglich. Auch bei deaktiviertem Verlauf werden demnach viele Standortdaten erfasst, was sich unter https://myactivity.google.com/myactivity überprüfen lässt. Dort wird jede gespeicherte Aktivität mit einem Standortsymbol versehen, wenn dazu Geodaten vorliegen. Das gilt beispielsweise für jede einzelne Suchanfrage. Google ermittelt den Standort nicht nur per GPS-Daten, sondern auch durch IP-Adressen oder weitere Daten.

    Vollständig deaktivieren lässt sich die Speicherung von Standortdaten offenbar gar nicht. Selbst dann nicht, wenn man den eigenen Account über die Webseite aufruft und dort unter dem Menüpunkt "Aktivitätseinstellungen" den Standortverlauf "pausieren" lässt. "Einige Standortdaten werden möglicherweise im Rahmen Ihrer Aktivitäten in anderen Google-Diensten wie der Google-Suche und Maps gespeichert", heißt es dann in einem Pop-up. Allerdings werden die Standortdaten dann nicht mehr in der Timeline angezeigt. Die Standortdaten lassen sich zudem nur einzeln aus dem Aktivitätsverlauf löschen. Eine komplette Löschung ist nur zusammen mit allen anderen Daten der Timeline möglich.

    FTC soll einschreiten

    Laut Ars Technica strebt der Kläger nun eine Sammelklage gegen diese Praxis an. Dabei soll es eine eigene Sammelklage für Android-Nutzer und eine andere für iPhone-Nutzer geben. Weiteren Ärger für Google könnte es auch durch die US-Verbraucherschutzbehörde FTC geben. Denn nach Ansicht der Datenschutzorganisation Epic (Electronic Privacy Information Center) hat Google mit dieser Praxis gegen eine Vereinbarung aus dem Jahr 2011 verstoßen. Darin war Google untersagt worden, falsche Angaben darüber zu machen, "in welchem Umfang die Verbraucher die Kontrolle über Sammlung, Nutzung und Offenlegung der betroffenen Informationen" erhalten. Einem dreiseitigen Brief zufolge (PDF) hat Google diese Anforderung nicht eingehalten. Die FTC wird darin aufgefordert, die damalige Anordnung durchzusetzen.

    Quelle:
    https://www.golem.de/news/standortv…808-136108.html

  • Moin,
    hat schon mal jemand geprüft, ob bei den Akivitäten (Adresse siehe oben) trotz deaktiviertem Standortverlauf etwas gespeichert ist? Nach der Beschreibung oben müsste das dort zu sehen sein.
    Bei mir ist das glücklicherweise nicht der Fall.

  • Das Spiel ist doch immer das selbe. Es werden Funktionen eingebaut und unter der Decke gehalten. Kommt jemand drauf, wird behauptet, das sei rechtskonform und im übrigen habe man ja die AGB akzeptiert. Dort steht es irgendwo auf Seite elfundneunzig. Dort steht auch etwas, aber so formuliert, dass man das ganze Ausmaß nicht überreißt.

    Die Konzerne setzen darauf, dass erstmal jemand darauf kommen muss. Dann muss eine Klage eingereicht werden. Anschließend wird gestritten, ob die Klage überhaupt an das richtige Gericht adressiert wurde. Bis der Prozeß beginnt, sind schon ein paar Jahre ins Land gegangen. Es folgen noch Befangenheitisanträge, Revisionen, Beschwerden etc. Bis ein Urteil vorliegt, sind schnell zehn Jahre vergangen. In der Zwischenzeit hat man weiterentwickelt und kann vielleicht sogar einen kostengünstigeren Vergleich eingehen, weil die fragliche Funktion gar nicht mehr verwendet wird.

    Dass die neue Funktion ebensolche strittigen Funktionen enthält, muss erst einmal entdeckt werden.

  • Man sollte sich darüber in Klaren sein, dass es nichts umsonst gibt. Wer den Unternehmen vertraut ist selbst Schuld. Ich lasse das Smartphone oft daheim. Ab und zu, wenn ich weiter unterwegs bin, nehme ich das Handy mit, damit meine ich wirklich noch ein gutes altes Handy. Für den Fall, dass man telefonieren muss, ansonsten ist es ausgeschaltet. Ich will auch gar nicht immer und überall erreichbar sein. Deshalb auch: Kein Mitleid. Was ein Unternehmen an Daten über mich sammelt kann ich zu einem Teil mit bestimmen. Und nur dann, wenn ich da auch ein Stück weit mitdenke und handle hab ich das Recht mich zu beschweren. Wer ohnehin fahrlässig mit seinen Daten umgeht, der hat aus meiner Sicht moralisch gesehen kaum ein Recht, sich zu beschweren.