"Ich unterstelle gar nichts und arglistige Täuschung ist tatsächlich kein eigener Straftatbestand. Das ist richtig. Aber wie ich schon schrieb, ein humorloser Staatsanwalt würde das durchaus prüfen und er würde einen Betrug daraus schlussfolgern können (ohne, dass ich Threema etwas unterstelle).".
Verstehen Sie den Inhalt dieser hierüber stehenden Sätze? Können Sie deren Inhalt intellektuell folgen? Dazu muss man im Grunde nicht Jurist sein.
Sagt Dir das Konzept 'Chronologie' etwas? Mit dieser obigen Relativierung hast Du Dich aus deiner ursprünglichen Falschaussage versucht herauszureden. Hät ich nicht insistiert würde jetzt stehen 'In der Schweiz (und nicht nur dort) kann Täuschung sehr wohl eine Straftat sein'. Steh doch einfach dazu dass du Mist erzählt hast. Dann wird einfach etwas schwieriger anderen Minuswissen anzudichten..
