Beiträge von copdland

Stelle deine Frage öffentlich an die Threema-Forum-Community - über 4.600 Mitglieder helfen dir weiter. > Frage stellen <

    Entscheidend ist, dass die Mehrheit der BVG-Richter durchaus zu dieser Betrachtungsweise kommen könnten. Und dann ist auch mit der Vertraulichkeit.

    Das ist doch ein Totschlagargument, sorry ..... hätte, könnte, sollte .....

    Sarkasmusmodus ein :

    Genauso könnte ich sagen, alle Sportschützen haben vielleicht mal die Schnautze voll von unserem Staat und rotten sich, bewaffnet mit allem was sie haben, gleichzeitig zusammen und führen einen Staatsstreich durch ?

    ..... und dann ist Ende mit Demokratie .....

    Sarkasmusmodus aus.

    Derartige „Annahmen“ könnte ich nun unendlich fortführen ( und zwar in allen erdenklichen Bereichen ) ...... nur würde wohl keine dieser Annahmen eintreffen ..... ebenso, wie Deine angedachte, eventuell eintreffende Betrachtungsweise von Dingen der Mehrheit der Richter am BVG. ?

    Just my 2 Cent

    Und ob andere folgen werden, wird davon abhängen, ob irgendwer in Europa, vor allem in Deutschland den Begriff "Digitale Souveränität" ernstnimmt: Solange allen am ... vorbei geht, daß das Urteil Schrems II des EuGH die Nutzung amerikanischer Dienste erheblich eingeschränkt hat und in Deutschland alle, inklusive des Branchenverbandes, ungerührt weiterhin mit Zoom, Teams, WhatsApp & Co. arbeiten statt mit europäischen Anbietern, wird sich nichts ändern.

    Absolute Zustimmung !!! :thumbup:

    Um hier aber auch .... sagen wir .... in der Wirtschaft bei den Betrieben eine "Beschleunigung" i.S. des Schrems II Urteils des EuGH in die Wege zu leiten, ist jetzt eine mutige Konsequenz und Allianz von Bürgern und Arbeitnehmern und auch Gewerkschaften erforderlich.

    Fakt ist ja nach dem EuGH Urteil i.S. Schrems II, dass die Nutzung amerikanischer Dienste höchstrichterlich und nicht mehr anfechtbar ( also auch für deutsche Gerichte bindend ) nicht unerheblich eingeschränkt wurde.

    Wenn sich nun in der Wirtschaft Betriebe aus Faulheit, Bequemlichkeit oder aus was weiss ich für Gründen, nicht an dieses Urteil des EuGH halten und so tun, als ob es das Urteil nicht gäbe, muß schnell und konsequent der Rechtsweg beschritten werden.

    Da das EuGH Urteil schon steht, ja auch bindend für deutsche Gerichte ist, kommt man dann sehr schnell zu klaren Gerichtsentscheidungen gegen entsprechende Betriebe / Firmen etc., denn die haben nun nicht mehr die Möglichkeit, die Sache ellenlang bis zum EuGH in die Länge zu ziehen und so auf Zeit zu spielen .... der EuGH hat nämlich bereits entschieden. ;)

    ....... und wurden erstmal die ersten Firmen / Betriebe etc. im Sinne dieses EuGH Urteils "eingenordet", werden die Restlichen verdammt schnell folgen (müssen).

    Das Fundament ist durch dieses Schrems II Urteil definitiv gelegt .... nun muß der Bürger / Arbeitnehmer nur noch den Ar... in der Hose haben, kompromisslos dies auch einzufordern ..... je schneller und zahlreicher diese Einforderungen stattfinden, je schneller wird die Wirtschaft plötzlich auch das Schrems II Urteil wahrnehmen und beachten.

    Der Spruch : "Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter" sollte hier mal wieder mehr Beachtung finden. ;)

    Just my 2 Cent

    Da ich "vom Fach" bin, sehe ich das leider nicht ganz so optimistisch. Man muß sich nur ansehen, wie die Richter gewählt und ernannt werden - ans BVerfG kommt man nur mit den Stimmen der Politik. Das Beispiel für politische Entscheidungen des BVerfG sind die Entscheidungen zum Euro und zu der Schuldenfinanzierung der EZB - erst nach mehreren Entscheidungen haben die Richter dort überhaupt verstanden, worum es geht und mußten dann dem EuGH Willkür vorwerfen, um eine Kehrtwende einzuleiten. Besser ist's, sich von Anfang an sich diesen Ideen zu widersetzen. Ggf. auch im September mal nachzudenken, bevor man das Kreuzchen macht, welche Parteien schon immer Ideologien anhingen "der Staat wird's schon richten" und "wir müssen die Menschen zu ihrem Glück zwingen" (und die gibt's ganz rechts und ganz links genauso) und welche Parteien eher die Freiheitsrechte hochgehalten haben. Mehr will ich hier nicht sagen.

    Du hast natürlich Recht, dass die Richter am BvG durch Politiker gewählt werden.

    Allerdings bedeutet dies dann nicht, dass die richterliche Unabhängigkeit gleich mit „abgewählt“ wird ?

    Dein Beispiel zum Euro und der Schuldenfinanzierung zeigt sehr gut und anschaulich, dass die Richter nicht Experten auf allen Gebieten von vorn herein sind und auch nicht sein können.

    In Sachen Wahrung der Grundrechte hingegen haben die Richter schon eine wahre Routine entwickeln können ?

    Und die üblen „Klatschen“, die das BVG der Politik i. S. Datenschutz, hier insbesondere der Vorratsdatenspeicherung, verpasste, sind unübersehbar ...... auch wenn die Richter eben von der Politik gewählt wurden ...... und wie ich es oben schon sagte:

    Die richterliche Unabhängigkeit der Richter am BVG nach ihrer Wahl dorthin steht ...... versuche jemand dort das Gericht oder nur einen Richter mit „Druck“ zu beeinflussen .... derjenige oder die Partei zieht definitiv den Kürzeren.

    Das kann man schon daran erkennen, dass sich Politiker und Parteien, selbst wenn sie vom BVG eine auch so derbe Klatsche bekamen, doch verdammt am Riemen reißen und selbst auf Richterschelten fast immer gänzlich verzichten und brav die berühmte Faust in der Tasche machen.?

    Übrigens:

    Auch ich bin seit über 40 Jahren, wie Du es sagst, „vom Fach“ und habe mehr oder weniger täglich mit der Justiz zu tun und weiß daher schon, wie und warum man dort wie tickt.

    Just my 2 Cent

    Hallo :)

    Du scheinst ein Optimist (oder Visionär) zu sein ;)

    Jepp ..... das mag so sein.

    Allerdings magst Du Dich vielleicht noch am Zeiten erinnern ( nicht persönlich, aber aus Büchern oder aus dem Schulunterricht ), wo es Frauen nicht mal gestattet war, wählen zu gehen ..... tja und heute sagt Dir und anderen Männern Frau Merkel, wo es lang geht. :P;)

    Du siehst:

    Sag' niemals nie ....

    Just my 2 Cent

    Ich meine damit, dass auch die Richter nur Menschen sind und auf Dauer bewirkt Druck dann doch auch eine Verschiebung der Position. Kam auch beim BVG schon vor. Letztes Beispiel: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…2bvr234715.html

    Eine 180° Kehrtwendung zu den Positionen aus den 80ern und 90ern. Das kann halt auch in anderen Bereichen passieren ...


    Nun ja ..... in diesem BvG Urteil geht es um das selbstbestimmte Recht auf Sterben, was nun durch das BvG nach Jahrzehnten zugelassen wurde.

    Also keine weitere Grundrechtseinschränkung, sondern das glatte Gegenteil wird durch dieses Urteil nun gewährleistet. ;)

    Die Änderungen, die nun von EU- und auch deutschen Politikern i.S. Datenschutz immer wieder versucht werden, durchzuboxen, sind eben weitere strikte Einschränkungen unserer Grundrechte ...... und da wird das BvG mit Sicherheit nicht mitspielen und zustimmen ( entsprechende Urteile des BvG sind ja bereits gefallen ).

    Ach ja .... gaaaanz wichtig und nicht zu vergessen :

    Die Richter, die am BvG sitzen, die haben das absolute Ende der Fahnenstange ihrer juristischen Karriere erreicht .... und glaube mir, diese Richter sind die absolut letzten, die ihre richterliche Unabhängigkeit durch "Druck" aufgeben würden. ;)

    Es möge doch gerne mal ein noch so potenter und auch einflußreicher und an Selbstüberschätzung leidender Politiker versuchen, wahrlich "Druck" auf das BvG oder auch nur einen Richter dort auszuüben .... dieser Politiker wäre ganz fix ganz weit weg von seiner geglaubten Macht.

    Die richterliche Unabhängigkeit fängt schon gaaanz weit unten in der Hackordnung bei den Amtsgerichten an ..... und wer ein wenig mit der Juristerei zu tun hat, weiß, wovon ich da spreche. ;)

    Und mit jedem Schritt nach oben in der Hackordnung der Gerichte wird die richterliche Unabhängigkeit für mögliche "Einflußnehmer durch Druck" immer potenter.

    ......... und die Richter am BvG sitzen da ganz am Ende der "Nahrungskette" ..... da würde sich auch der unter der größten Selbstüberschätzung leidende Politiker sowas von schnell und übel die Nase blutig laufen.

    Daher ist und bleibt das deutsche BvG für mich der wahre Hüter unserer Grundrechte .... was die Politiker in unserem Land so absolut nicht geschlossen von sich behaupten können. :thumbdown:

    Just my 2 Cent

    Eine sehr schöne Nachricht für den Nutzer .... hoffentlich erzeugt dies in nicht all zu ferner Zukunft bei anderen DNS-Anbietern soviel Druck, dass der ein oder andere auch noch aus den USA abwandert :thumbup:

    Ein Anfang ist auf alle Fälle gemacht ...

    Just my 2 Cent

    Steter Tropfen höhlt auch hier den Stein :/

    Ehrlich ???????

    Um es mal kurz und knapp zu sagen:

    Hätten wir uns auf die "hohe Politik" verlassen und darauf, was Du sagst, nämlich "Steter Tropfen höhlt auch hier den Stein :/", wären wir schon lange verraten und verkauft. ;)

    Denn nur die höchsten Gerichte haben es am Ende geschafft, die Macht- u. Daten geilen Politiker zu stoppen !!!!

    Ohne die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und auch des Europäischen Gerichtshofes wäre z.B. die Vorratsdatenspeicherung schon durchgewunken und lange erlaubt ....... da würde Dein steter Tropfen im wahrsten Sinnes des Wortes niemanden mehr interessieren.

    Just my 2 Cent

    . Ggf werden die nicht gelöscht oder überschrieben sondern neue Versionen werden hochgeladen und die alten bleiben erhalten.

    Genau das meinte ich oben in meinem 1. Posting ( siehe # 3 ) ...... es werden vielleicht die neuen Backups immer dazugespeichert, ohne das/die alte(n) Backup(s) zu überschreiben oder zu löschen.

    Damit würde sich die Gesamtgröße des/der Backups immer weiter vergrößern.

    Just my 2 Cent

    Aus dem Support von Threema zitiere ich mal fix für Dich i.S. Daten auf neues Handy übertragen :

    iOS

    • Erstellen Sie einen ID-Export auf dem bisherigen Gerät: Navigieren Sie zu «Meine ID», tippen Sie auf «ID-Export», und aktivieren Sie nach dem ID-Export die Option «In Geräte-Backup aufnehmen». Bewahren Sie das Passwort für den ID-Export gut auf, da Sie es für die Wiederherstellung zwingend benötigen.
    • Übertragen Sie Ihre Daten mittels «Schnellstart» vom alten aufs neue Gerät (oder erstellen Sie ein verschlüsseltesiTunes-Backup Ihres bisherigen Geräts, und spielen Sie dieses anschliessend auf dem neuen Gerät ein).
    • Tippen Sie beim erstmaligen Start von Threema auf «Aus Backup wiederherstellen», wählen Sie «Lokale Daten beibehalten», und tippen Sie auf «Exportierte ID». Die Zeichenfolge des ID-Exports ist bereits ausgefüllt. Als letztes müssen Sie noch das Passwort des ID-Exports eingeben und mit «Fertig» bestätigen.
    • Löschen Sie Ihre ID auf Ihrem alten Handy, um sicherzustellen, dass Sie Benachrichtigungen auf dem neuen Gerät erhalten: Öffnen Sie auf Ihrem alten Gerät die «Mein Profil»-Registerkarte, und wählen Sie dort «Daten und ID löschen».

    Ohne ID Export wird‘ s schwierig.


    Just my 2 Cent

    Was zeigt denn das Telefon unter Threema Safe an, ist der Wert auf dem Telefon analog zu dem Wert auf dem Server?
    Kann eigentlich nicht, denn die maximale Größe sollte 131 kB sein.

    Hmmmm .... habe aktuell bei mir gerade ein Threema Safe Backup gemacht.

    Als max. Größe wird bei mir 128,00 KB angezeigt und das gerade aktuell gemachte Backup hat eine Größe von 45,95 KB.

    Just my 2 Cent

    Und den größten Datenhunger hat Hr. Seehofer, der schön in der Pandemie kaum öffentlich zu sehen ist und im Hintergrund seine Pläne schmiedet.

    Das mag so stimmen .... jedoch hat, und das ist an Hand der Historie der Urteile des Deutschen Bundesverfassungsgerichtes nachzulesen und auch bewiesen, das Bundesverfassungsgericht der Politik, und hier erst Recht dem Hr. Seehofer, ihre Grenzen in der Vergangenheit sehr deutlich aufgezeigt und wird dies auch weiter tun. :thumbup:

    Bestes Beispiel ist die unsägliche Vorratsdatenspeicherung, die ja trotz einem ersten Urteil dann praktisch versucht wurde, weiterzuführen und hier in Deutschland doch durch die Hintertür einzuführen.

    Hier hat das Bundesverfassungsgericht, und ja nachher auch der Europäische Gerichtshof, der Politik auf die Finger gehauen.

    Und nur weil Hr. Seehofer so dreist und frech ist und es immer wieder versucht, Urteile zu ignorieren, wird das Bundesverfassungsgericht ihm nicht nachgeben. ;)

    Ich sagte es schon einmal zuvor an anderen Stelle:

    Ich persönlich habe mehr oder weniger in diesen Angelegenheiten das Vertrauen in unsere hohe Politik verloren ..... jedoch nicht das Vertrauen in unser Bundesverfassungsgericht !!!!

    Just my 2 Cent