BfDI - Übersichtsseite Fachthemen - Messengerdienste und das Recht ZitatAufgrund der rasanten Verbreitung von Smartphones und der ubiquitären Nutzung des mobilen Internets haben sich moderne Messengerdienste zu einem der meist genutzten Kommunikationsmittel entwickelt. Hier erfahren Sie mehr zum rechtlichen Umfeld, in dem sich diese Dienste bewegen.
BfDI - Messengerdienste und das Recht
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Interessant ist das (dort über zwei Schritte verlinkte) Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz an alle Bundesbehörden und Ministerien:
Rundschreiben-Nutzung-WhatsApp.pdf
Zitat[...] Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass der Einsatz von WhatsApp für ein Bundesbehörde ausgeschlossen ist. [...]
Welche Messenger stattdessen empfohlen oder tatsächlich verwendet werden, wäre noch eine interessante Frage.
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Interessant ist das (dort über zwei Schritte verlinkte) Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz an alle Bundesbehörden und Ministerien:
Rundschreiben-Nutzung-WhatsApp.pdf
Welche Messenger stattdessen empfohlen oder tatsächlich verwendet werden, wäre noch eine interessante Frage.
So oder so viel zu spät. Erinnert mich an die Tiktok-Posse. Jeder neue Müll etabliert sich über Jahre, bis jemanden dann mal "etwas" datenschutzrelevantes auffällt. Da möchte ich auch nicht in der Haut des Herrn Prof. Kelber stecken..
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So oder so viel zu spät.
Naja, das Rundschreiben ist von April 2020, Anlass war die Corona-Situation (Kontaktvermeidung). Ich gehe davon aus. daß zumindest der Datenschutzbeauftragte auch vorher schon in dieser Richtung aktiv war.