Liebe Caro , bitte sieh es mir nach, aber ich bin praktizierender Volljurist, und ich habe selten einen solchen Blödsinn gelesen, wie das, was nach Deinen Worten Euer Datenschutzbeauftragter verzapft. Dabei kannst Du im entsprechenden Thread EU plant Verbot von Verschlüsselung nachlesen, daß ich auch kein Freund davon bin, was da in Brüssel geplant wird.
Aber deswegen gleich jeden Messenger ablehnen heißt, das Kind mit dem Bade ausschütten. Euer Datenschutzbeauftragter benutzt sicherlich Telefon, E-Mail, Telefax? Das kann alles abgehört werden, immer mit richterlichem Beschluß, versteht sich. Daß das zulässig ist, ergibt sich aus Artikel 10 des Grundgesetzes in Verbindung mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, z.B. § 100a Strafprozeßordnung. Und diese Vorschriften gelten auch für jedes Handy.
Also: Die Frage, ob den Anbietern vorgeschrieben wird, daß sie Backdoors einzubauen haben oder ob es besser dabei bleibt, daß die Strafverfolgungsbehörden sich (nach richterlichem Beschluß, weil es einen erheblichen Verdacht gibt, daß Du eine Terroristin bist z.B.) mit einem auf Dein Handy applizierten Staatstrojaner jedesmal einen Screenshot anfertigen und sich zuschicken müssen, hat mit der DSGVO und mit der Frage, welcher Messenger zu empfehlen ist, null nichts gar nichts zu tun. Abgehört und mitgelesen werden kann immer, auch jetzt schon.