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  • Eine sehr schöne Nachricht für den Nutzer .... hoffentlich erzeugt dies in nicht all zu ferner Zukunft bei anderen DNS-Anbietern soviel Druck, dass der ein oder andere auch noch aus den USA abwandert :thumbup:

    Ein Anfang ist auf alle Fälle gemacht ...

    Just my 2 Cent

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        seit 12.09.2019

  • hoffentlich erzeugt dies in nicht all zu ferner Zukunft bei anderen DNS-Anbietern soviel Druck, dass der ein oder andere auch noch aus den USA abwandert

    Hallo :)

    Du scheinst ein Optimist (oder Visionär) zu sein ;)

    Quad9 mit knapp einem Prozent Marktanteil noch bescheiden

    Das dürfte die Großen, allen voran die Datenkrake, also (noch) nicht groß kümmern.

    Ein Anfang ist auf alle Fälle gemacht ...

    Schau mer mal...

    Gruß Ingo

  • Hallo :)

    Du scheinst ein Optimist (oder Visionär) zu sein ;)

    Jepp ..... das mag so sein.

    Allerdings magst Du Dich vielleicht noch am Zeiten erinnern ( nicht persönlich, aber aus Büchern oder aus dem Schulunterricht ), wo es Frauen nicht mal gestattet war, wählen zu gehen ..... tja und heute sagt Dir und anderen Männern Frau Merkel, wo es lang geht. :P;)

    Du siehst:

    Sag' niemals nie ....

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        seit 12.09.2019

  • Zeiten [...], wo es Frauen nicht mal gestattet war, wählen zu gehen

    Hallo :)

    in unserem Nachbarland ist das noch gar nicht so lange her: Frauenwahlrecht in der Schweiz: Spätzünderinnen.

    nicht persönlich, aber aus Büchern oder aus dem Schulunterricht

    Doch doch, das habe ich schon persönlich miterlebt, zumindest aus der Ferne. Nein, ich komme nicht aus der Schweiz.

    heute sagt Dir und anderen Männern Frau Merkel, wo es lang geht

    UDIAGS

    Gruß Ingo

  • Das wurde schon vor zwei Wochen berichtet. In der Tat ist das schweizer Rechtssystem in Punkto Transparenz gegenüber den Betroffenen und Rechtsschutzmöglichkeiten eines der besten, besser als in Deutschland auf jeden Fall. Und ob andere folgen werden, wird davon abhängen, ob irgendwer in Europa, vor allem in Deutschland den Begriff "Digitale Souveränität" ernstnimmt: Solange allen am ... vorbei geht, daß das Urteil Schrems II des EuGH die Nutzung amerikanischer Dienste erheblich eingeschränkt hat und in Deutschland alle, inklusive des Branchenverbandes, ungerührt weiterhin mit Zoom, Teams, WhatsApp & Co. arbeiten statt mit europäischen Anbietern, wird sich nichts ändern.

    Threema seit 16.02.2014 - immer mit derselben ID.

    Seit 03.02.2021 gleichzeitig mit zweiter veröffentlichter (Arbeits-) ID - am Handy, wie am Rechner.

    Seit 15.04.2023 gleichzeitig auch noch mit zweimal Threema Libre, also insges. 4 (vier) IDs auf einem Handy.

  • Und ob andere folgen werden, wird davon abhängen, ob irgendwer in Europa, vor allem in Deutschland den Begriff "Digitale Souveränität" ernstnimmt: Solange allen am ... vorbei geht, daß das Urteil Schrems II des EuGH die Nutzung amerikanischer Dienste erheblich eingeschränkt hat und in Deutschland alle, inklusive des Branchenverbandes, ungerührt weiterhin mit Zoom, Teams, WhatsApp & Co. arbeiten statt mit europäischen Anbietern, wird sich nichts ändern.

    Absolute Zustimmung !!! :thumbup:

    Um hier aber auch .... sagen wir .... in der Wirtschaft bei den Betrieben eine "Beschleunigung" i.S. des Schrems II Urteils des EuGH in die Wege zu leiten, ist jetzt eine mutige Konsequenz und Allianz von Bürgern und Arbeitnehmern und auch Gewerkschaften erforderlich.

    Fakt ist ja nach dem EuGH Urteil i.S. Schrems II, dass die Nutzung amerikanischer Dienste höchstrichterlich und nicht mehr anfechtbar ( also auch für deutsche Gerichte bindend ) nicht unerheblich eingeschränkt wurde.

    Wenn sich nun in der Wirtschaft Betriebe aus Faulheit, Bequemlichkeit oder aus was weiss ich für Gründen, nicht an dieses Urteil des EuGH halten und so tun, als ob es das Urteil nicht gäbe, muß schnell und konsequent der Rechtsweg beschritten werden.

    Da das EuGH Urteil schon steht, ja auch bindend für deutsche Gerichte ist, kommt man dann sehr schnell zu klaren Gerichtsentscheidungen gegen entsprechende Betriebe / Firmen etc., denn die haben nun nicht mehr die Möglichkeit, die Sache ellenlang bis zum EuGH in die Länge zu ziehen und so auf Zeit zu spielen .... der EuGH hat nämlich bereits entschieden. ;)

    ....... und wurden erstmal die ersten Firmen / Betriebe etc. im Sinne dieses EuGH Urteils "eingenordet", werden die Restlichen verdammt schnell folgen (müssen).

    Das Fundament ist durch dieses Schrems II Urteil definitiv gelegt .... nun muß der Bürger / Arbeitnehmer nur noch den Ar... in der Hose haben, kompromisslos dies auch einzufordern ..... je schneller und zahlreicher diese Einforderungen stattfinden, je schneller wird die Wirtschaft plötzlich auch das Schrems II Urteil wahrnehmen und beachten.

    Der Spruch : "Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter" sollte hier mal wieder mehr Beachtung finden. ;)

    Just my 2 Cent

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        seit 12.09.2019

  • Das Fundament ist durch dieses Schrems II Urteil definitiv gelegt .... nun muß der Bürger / Arbeitnehmer nur noch den Ar... in der Hose haben, kompromisslos dies auch einzufordern ..... je schneller und zahlreicher diese Einforderungen stattfinden, je schneller wird die Wirtschaft plötzlich auch das Schrems II Urteil wahrnehmen und beachten.

    Na gerade die AN sind es doch, die von ihrem AG fordern, WA auf ihrem Handy einsetzen zu können, weil ihnen der ganze Rest wurscht ist. Da kümmert sich nur die absolute Minderheit um Datentransfers außerhalb der EU! Und streng genommen ist die Schweiz auch ein Drittstaat (Kein EU-Staat) und wer sagt denn nicht, dass dieses kleine Land, das abhängig von Tourismus (liegt gerade am Boden) und Finanzdienstleistungen nicht eine andere Regierung bekommt, die das ganze auch anders bewertet? Auch in der Schweiz gibt es von öffentlicher Hand Begehrlichkeiten nach den Daten der Kommunikationsdienstleister und -kunden.

  • Was die AN fordern, @Enduro67 , kann dem AG eigentlich egal sein - sonst wedelt doch der Schwanz mit dem Hund!! Meine Mitarbeiter haben von mir Threema verpaßt bekommen (was betrieblich verwandt wird, bestimmt der AG und niemand anderes), ich habe ihnen das erklärt, und sie sind glücklich. Ernsthaft. Natürlich haben sie daneben auch noch WA, aber das ist erst einmal sekundär, privat kann und will ich nichts vorschreiben.

    Für den bzw. mich als AG sind aber die Kunden viel entscheidender. Denen ist das Thema viel schwieriger beizubringen: Da braucht man entweder eine schriftliche individuelle Zustimmung - oder man nimmt Threema. Wenn man die Zustimmung verlangt, zeigen einem alle Kunden einen Vogel - und wenn man "Glück" hat, gehen sie zum Mitbewerber. Um etwas zu verändern, gibt es m.E. zwei Stellschrauben: Zum einen müssen die Mitbewerber Druck bekommen, daß sie sich dem Thema Datenschutz und Vertraulichkeit genauso stellen und nicht einfach "wegducken" und weitermachen wie bisher. Und den Kunden muß man einen Mehrwert bieten dafür, daß sie Threema verwenden. Die Handynummer bekommt niemand, das kann man gut erklären, für Zurückhaltung in diesem Bereich haben viele Kunden Verständnis (trotz der Alternative Dual-Sim, tatsächlich kommt das Argument). Von mir bekommen sie aber eben die Firmen-Threema-ID. Da kann die Anruffunktion zeitlich abgeschaltet werden, und dennoch ist eine gewisse Erreichbarkeit gewährleistet. Da gibt es zumindest nach meiner Erfahrung tatsächlich eine Akzeptanz. Sicherlich ist die Akzeptanzschwelle auch von Branche zu Branche unterschiedlich.

    Was die Schweiz angeht, so hast Du zum Teil recht: Im Prinzip ist die Schweiz im Verhältnis zur EU Drittstaat. Und das Rahmenvertragsabkommen zwischen EU und Schweiz ist auch eine Hängepartie ohne Ende. Aber die Schweiz hat eine Gleichwertigkeitserklärung der EU (wie z.B. Kanada auch und jetzt auch GB). Somit ist DSGVO-Konformität gegeben. Ein "richterlicher" Beschluss (in Anführungszeichen, weil die Anträge zum Teil mehr oder minder einfach von überlasteten Richtern "durchgewunken" werden) zum Staats-Hacking ist aber vermutlich in Deutschland viel einfacher zu bekommen als in der Schweiz, in vielen Fällen hat man sogar in der Schweiz Rechtsschutzmöglichkeiten, die es in Deutschland nicht gibt. Die Schweiz hat da auch eine andere Rechtskultur - wie man ja gerade wieder kürzlich gesehen hat als sich mehrere Kantone einfach mal gegen die Bundesregierung in Bern gestellt haben. Die Bürger der Schweiz sind nach meinem Eindruck empfindlicher, was Eingriffe in Bürgerrechte angeht, als wir in Deutschland.

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    Seit 15.04.2023 gleichzeitig auch noch mit zweimal Threema Libre, also insges. 4 (vier) IDs auf einem Handy.

  • Der Milan Haben Deine MA private oder geschäftliche Smartphones? Wir haben betriebliche und kommunizieren mit unseren Mitgliedern und diese mit ihren Kunden. Da ist WA Standard. Deshalb war immer das Thema der MA auf ihren Firmengeräten WA drauf zu bekommen, weil unsere Mitglieder kein Threema installiert haben und dies auch nicht wollen. Aus diesem Grund kam immer die Anforderung der MA nach WA auf Ihren Firmenhandys.

    Die Schweiz unterliegt meines Wissens nicht dem EU-Gerichtshof und ich will eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass die Rechtssituation auf die sich alle berufen, nicht in Stein gemeißelt, sondern eine Momentaufnahme ist und sich mit jeder Regierung oder auch nach einer Volksabstimmung von heute auf morgen komplett ändern kann.

  • Meine MA haben nur private Handys. Ein Grund mehr für Threema, richtig. Allerdings nutzen die MA Threema praktisch nur für die interne Kommunikation.

    Und mit dem EuGH (in Luxemburg) hast Du recht - das ist wohl auch einer der Hauptdiskussionspunkte im Zusammenhang mit dem sog. Rahmenabkommen. Wobei zum Thema Datenschutz die Schweiz natürlich jetzt schon der Gerichtsbarkeit des EGMR (Straßburg) untersteht. Da können selbst die Schweizer schon lange nicht mehr machen, was sie wollen.

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