EU plant Verbot von Verschlüsselung

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  • Teil 2:

    Wir gehen auf unsere Hauptbedenken zu jedem dieser Elemente unmittelbar im Folgenden ein.

    Meldung an die zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden

    In seinem Änderungsantrag 28 schlägt das Europäische Parlament in Artikel 3 (1) sub (ea) vor, dass "jeder Fall eines begründeten und überprüften Verdachts auf sexuellen Online-Kindermissbrauch unverzüglich den zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden gemeldet wird." Nach dem derzeitigen System sind US-Anbieter gesetzlich verpflichtet, Inhalte mit sexuellem Missbrauch von Kindern an die CyberTipline des National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC) zu melden. Das NCMEC hat eine internationale Drehscheibenfunktion - es nimmt alle derartigen Hinweise entgegen und leitet diese Informationen anschließend triagiert an Strafverfolgungsbehörden in der ganzen Welt weiter, einschließlich an Strafverfolgungsbehörden in Europa. Dies geschieht entweder direkt oder über eine Clearingstelle. Die vorgeschlagene Änderung untergräbt das bestehende effektive globale Meldesystem, indem sie eine parallele und doppelte Meldestruktur schafft und das System für bruchstückhafte Bemühungen und potenzielle Fehler öffnet. Dies würde das gut etablierte und funktionierende internationale System in Frage stellen, das zahlreiche positive Ergebnisse für Strafverfolgungsbehörden auf der ganzen Welt geliefert hat. Erhebliche Änderungen am bestehenden Meldesystem könnten zu wichtigen unbeabsichtigten Folgen führen und erfordern eine sorgfältige Abwägung über die Gestaltung und die Ressourcen, die nicht durch eine Übergangsverordnung geregelt werden können und derzeit als Teil der umfassenderen CSAM-Strategie der EU erörtert werden.

    Vorratsspeicherung von Inhaltsdaten für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten

    Die Bestimmung des Europäischen Parlaments in Artikel 3(1) sub (db) und ihr "harter Stopp" der Datenspeicherung von drei Monaten kollidiert mit den Anforderungen an US-Anbieter, die einer Aufbewahrungspflicht von 90 Tagen und möglichen Verlängerungen unterliegen. Ein solch endlicher Zeitraum birgt die große Gefahr, dass laufende Ermittlungen der weltweiten Strafverfolgungsbehörden untergraben werden. Das derzeitige System ist auf die gezielte Aufbewahrung von Daten angewiesen, um sicherzustellen, dass wichtige Beweise verfügbar bleiben und genutzt werden können, um Straftäter vor Gericht zu bringen.

    Kohärenz und Konsistenz mit bestehenden Rahmenwerken

    Die derzeit diskutierten Änderungen beinhalten eine Verpflichtung für Anbieter, sich bei Technologien, die in den Anwendungsbereich der Übergangsregelung fallen, vorab mit den Datenschutzbehörden abzustimmen. Diese Anforderung weicht von den Grundsätzen der DSGVO ab (z. B. risikobasierter Ansatz), die diese Konsultation nur dann verlangt, wenn die Datenschutz-Folgenabschätzung nahelegt, dass das Risiko der Datenverarbeitung hoch ist und nicht anderweitig gemindert werden kann. Der Text der Ausnahmeregelung sollte diesem Prinzip folgen. Darüber hinaus verlangt die allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag für die Datenschutzverordnung für elektronische Kommunikation, die im Entwurf des Rates vom 10. Februar angenommen wurde, keine vorherige Konsultation, wenn der Anbieter auf Kommunikationsinhalte zugreift, sondern behält den risikobasierten Ansatz bei (Art. 6a (2)). Die vorläufige Ausnahmeregelung sollte dies ebenfalls tun.

    Konkrete Verdachtsmomente

    Erwägungsgrund 11 enthält einen Verweis auf die Notwendigkeit, nur in Fällen von konkreten Verdachtsmomenten für sexuellen Online-Kindermissbrauch bestimmte Kommunikationen zu untersuchen. Diese Anforderung scheint auf einem Missverständnis darüber zu beruhen, wie die Technologien zur Erkennung von CSAM tatsächlich funktionieren, und kann die Fähigkeit der Anbieter beeinträchtigen, solche Inhalte in großem Umfang zu erkennen. Die Technologie zur Erkennung von CSAM sucht nach Übereinstimmungen von Inhalten, die zuvor als Material zur sexuellen Ausbeutung und zum Missbrauch von Kindern identifiziert wurden, und hilft so, die Verdachtsmomente genau zu bestimmen. Daher kann nur durch die Anwendung der verfügbaren Technologie ein konkreter Verdacht auf Aktivitäten im Zusammenhang mit der sexuellen Ausbeutung und dem Missbrauch von Kindern entstehen.

    Informationspflichten bei positiven Treffern für CSAM

    Die Abänderung 28 des Europäischen Parlaments in Artikel 3(1) sub xii verlangt von den Providern, dass sie im Falle eines "positiven Treffers für Online-Material über sexuellen Kindesmissbrauch" Informationen an einen Nutzer weitergeben, es sei denn, dies würde eine laufende Untersuchung beeinträchtigen. Diese Bestimmung ist für die Anbieter praktisch unmöglich, da nicht im Voraus bestimmt werden kann, wann eine Untersuchung eingeleitet wird, wann sie abgeschlossen ist oder unter welchen Umständen eine Offenlegung eine laufende Untersuchung durch die Strafverfolgungsbehörden beeinträchtigen würde oder nicht mehr beeinträchtigen würde. Darüber hinaus würde die Benachrichtigung von Nutzern, die möglicherweise Gegenstand von Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden sind, wahrscheinlich zu einer Reihe von negativen Folgen führen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zerstörung von Beweismaterial, Selbstbeschädigung und Gewalt gegen andere, einschließlich der kindlichen Opfer dieser Straftaten. Der vorgeschlagene überarbeitete Text geht auf diese Bedenken nicht ein.

    Lokale Regeln für das Alter der Einwilligung

    Der Änderungsantrag des Europäischen Parlaments zu Erwägungsgrund 4a spricht von der Notwendigkeit, lokale Regeln für das Alter der Einwilligung zu berücksichtigen und die Meldung von Bildmaterial auszuschließen, wenn die Personen über dem Alter der Einwilligung sind. Diese Anforderung setzt voraus, dass die Anbieter über Informationen über die Nutzer verfügen, die in der Praxis nicht bekannt sind, und stellt somit eine unzumutbare Belastung für die Industrie dar, um ein Herkunftsland und unerreichbar genaue Alterskennzeichen zu bestimmen.

    Berufsgeheimnis

    Die Abänderung 28 des Europäischen Parlaments in Artikel 3 Absatz 1 sub xiii schließt Mitteilungen aus, die durch das Berufsgeheimnis geschützt sind (z. B. Anwalt/Mandant und Arzt/Patient). Für Diensteanbieter ist es jedoch technisch unmöglich, festzustellen, ob ein solches Privileg besteht oder nicht. Selbst wenn die Anbieter den Nutzern erlauben würden, die Kommunikation als privilegiert zu kennzeichnen, gäbe es keine Möglichkeit, diese Kennzeichnung zu überprüfen, und es könnte ein gefährliches Schlupfloch entstehen, das es Kinderschändern ermöglichen würde, ihre Kommunikation vor der Entdeckung durch die CSAM abzuschirmen. Wir dulden keinen sexuellen Missbrauch und keine sexuelle Ausbeutung von Kindern in unseren Diensten und haben über viele Jahre hinweg fleißig an der Entwicklung geeigneter Technologien gearbeitet, um dieses Ziel zu erreichen. Ein rechtlicher Rahmen für die Anbieter ist unerlässlich für die Fortsetzung unserer Bemühungen, Material über sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern in unseren Diensten zu erkennen und zu entfernen. Während eine längerfristige Lösung als Teil der breiteren EU-Strategie für eine effektivere Bekämpfung dieses Verbrechens diskutiert wird, ermutigen wir die EU-Gesetzgeber, sich auf eine praktikable Zwischenlösung zu einigen, die die derzeitige Unklarheit und Unsicherheit dringend beseitigt. Wir möchten auch unser kollektives Engagement für die Gewährleistung privater und sicherer Kommunikation für unsere Nutzer hervorheben und begrüßen die Anerkennung der Rolle, die die Verschlüsselung bei der Unterstützung dieses Ziels spielt, durch das Europäische Parlament. Wir glauben, dass eine praktikable Ausnahmeregelung, die die Kerninteressen des Schutzes der Privatsphäre ausgleicht und die Fortsetzung der bestehenden Bemühungen zur Verhinderung, Aufdeckung und Meldung von CSAM ermöglicht, erreichbar ist, wenn die oben genannten Punkte berücksichtigt werden.

    Wir freuen uns auf unseren weiteren Dialog in dieser wichtigen Angelegenheit. Wir sind bereit, Ihre Fragen zu beantworten und Sie mit den Informationen zu unterstützen, die Sie benötigen, um diese Akte voranzubringen.

  • Neues von der EU-Innenkommissarin:

    Zitat: "Sie könne nicht verstehen, dass die Privatsphäre es unmöglich machen solle, Kinder zu schützen. "Dann hat man wirklich ein sehr seltsames Verhältnis von Privatsphäre.""

    Sie macht das schon clever. Privatsphäre aufgeben, um Kinder zu schützen. Wenn du auf Privatshäre bestehst bist du einer der Bösen.

    https://www.heise.de/news/EU-Kommis…le-5062463.html

  • Neues von der EU-Innenkommissarin:

    (...)

    Sie macht das schon clever. Privatsphäre aufgeben, um Kinder zu schützen. Wenn du auf Privatshäre bestehst bist du einer der Bösen.

    Das ist wie in der Werbung: Kinder gehen immer...

    Threema seit 16.02.2014 - immer mit derselben ID.

    Seit 03.02.2021 gleichzeitig mit zweiter veröffentlichter (Arbeits-) ID - am Handy, wie am Rechner.

    Seit 15.04.2023 gleichzeitig auch noch mit zweimal Threema Libre, also insges. 4 (vier) IDs auf einem Handy.

  • Auch der EU-Ministerrat kommt am Ende nicht an den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes vorbei?

    In Deutschland hatten wir es ja auch, dass Macht-u. Datengeile Politiker immer und immer wieder versuchten, die Vorratsdatenspeicherung durchzuprügeln ?

    Aber auch diese Herrschaften mußten erkennen, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende mehr zu sagen hat, als die vorgenannten Damen und Herren. ?

    Die bisherigen Urteile des Europäischen Gerichtshofes sind eindeutig und am Ende auch vom Ministerrat zu akzeptieren.

    Just my 2 Cent

    Und den größten Datenhunger hat Hr. Seehofer, der schön in der Pandemie kaum öffentlich zu sehen ist und im Hintergrund seine Pläne schmiedet.

  • Und den größten Datenhunger hat Hr. Seehofer, der schön in der Pandemie kaum öffentlich zu sehen ist und im Hintergrund seine Pläne schmiedet.

    Das mag so stimmen .... jedoch hat, und das ist an Hand der Historie der Urteile des Deutschen Bundesverfassungsgerichtes nachzulesen und auch bewiesen, das Bundesverfassungsgericht der Politik, und hier erst Recht dem Hr. Seehofer, ihre Grenzen in der Vergangenheit sehr deutlich aufgezeigt und wird dies auch weiter tun. :thumbup:

    Bestes Beispiel ist die unsägliche Vorratsdatenspeicherung, die ja trotz einem ersten Urteil dann praktisch versucht wurde, weiterzuführen und hier in Deutschland doch durch die Hintertür einzuführen.

    Hier hat das Bundesverfassungsgericht, und ja nachher auch der Europäische Gerichtshof, der Politik auf die Finger gehauen.

    Und nur weil Hr. Seehofer so dreist und frech ist und es immer wieder versucht, Urteile zu ignorieren, wird das Bundesverfassungsgericht ihm nicht nachgeben. ;)

    Ich sagte es schon einmal zuvor an anderen Stelle:

    Ich persönlich habe mehr oder weniger in diesen Angelegenheiten das Vertrauen in unsere hohe Politik verloren ..... jedoch nicht das Vertrauen in unser Bundesverfassungsgericht !!!!

    Just my 2 Cent

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        seit 12.09.2019

  • Ich persönlich habe mehr oder weniger in diesen Angelegenheiten das Vertrauen in unsere hohe Politik verloren ..... jedoch nicht das Vertrauen in unser Bundesverfassungsgericht !!!!

    Steter Tropfen höhlt auch hier den Stein :/

  • Steter Tropfen höhlt auch hier den Stein :/

    Ehrlich ???????

    Um es mal kurz und knapp zu sagen:

    Hätten wir uns auf die "hohe Politik" verlassen und darauf, was Du sagst, nämlich "Steter Tropfen höhlt auch hier den Stein :/", wären wir schon lange verraten und verkauft. ;)

    Denn nur die höchsten Gerichte haben es am Ende geschafft, die Macht- u. Daten geilen Politiker zu stoppen !!!!

    Ohne die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und auch des Europäischen Gerichtshofes wäre z.B. die Vorratsdatenspeicherung schon durchgewunken und lange erlaubt ....... da würde Dein steter Tropfen im wahrsten Sinnes des Wortes niemanden mehr interessieren.

    Just my 2 Cent

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        seit 12.09.2019

  • Mal abwarten, das sind Maximalforderungen, damit der Koalitionspartner scheinbar das Rückgrad behalten kann und bei "weniger schlimmen" Forderungen mit "Bauchweh" zustimmen kann. Es ist schlichtweg nur noch zum <X , wie Union und SPD den Überwachungsstaat ausbauen wollen und sich mehr und mehr als Verfassungsfeinde generieren.

  • Ohne die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und auch des Europäischen Gerichtshofes wäre z.B. die Vorratsdatenspeicherung schon durchgewunken und lange erlaubt ....... da würde Dein steter Tropfen im wahrsten Sinnes des Wortes niemanden mehr interessieren.

    Just my 2 Cent

    Ich meine damit, dass auch die Richter nur Menschen sind und auf Dauer bewirkt Druck dann doch auch eine Verschiebung der Position. Kam auch beim BVG schon vor. Letztes Beispiel: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…2bvr234715.html

    Eine 180° Kehrtwendung zu den Positionen aus den 80ern und 90ern. Das kann halt auch in anderen Bereichen passieren ...

  • Ich meine damit, dass auch die Richter nur Menschen sind und auf Dauer bewirkt Druck dann doch auch eine Verschiebung der Position. Kam auch beim BVG schon vor. Letztes Beispiel: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…2bvr234715.html

    Eine 180° Kehrtwendung zu den Positionen aus den 80ern und 90ern. Das kann halt auch in anderen Bereichen passieren ...


    Nun ja ..... in diesem BvG Urteil geht es um das selbstbestimmte Recht auf Sterben, was nun durch das BvG nach Jahrzehnten zugelassen wurde.

    Also keine weitere Grundrechtseinschränkung, sondern das glatte Gegenteil wird durch dieses Urteil nun gewährleistet. ;)

    Die Änderungen, die nun von EU- und auch deutschen Politikern i.S. Datenschutz immer wieder versucht werden, durchzuboxen, sind eben weitere strikte Einschränkungen unserer Grundrechte ...... und da wird das BvG mit Sicherheit nicht mitspielen und zustimmen ( entsprechende Urteile des BvG sind ja bereits gefallen ).

    Ach ja .... gaaaanz wichtig und nicht zu vergessen :

    Die Richter, die am BvG sitzen, die haben das absolute Ende der Fahnenstange ihrer juristischen Karriere erreicht .... und glaube mir, diese Richter sind die absolut letzten, die ihre richterliche Unabhängigkeit durch "Druck" aufgeben würden. ;)

    Es möge doch gerne mal ein noch so potenter und auch einflußreicher und an Selbstüberschätzung leidender Politiker versuchen, wahrlich "Druck" auf das BvG oder auch nur einen Richter dort auszuüben .... dieser Politiker wäre ganz fix ganz weit weg von seiner geglaubten Macht.

    Die richterliche Unabhängigkeit fängt schon gaaanz weit unten in der Hackordnung bei den Amtsgerichten an ..... und wer ein wenig mit der Juristerei zu tun hat, weiß, wovon ich da spreche. ;)

    Und mit jedem Schritt nach oben in der Hackordnung der Gerichte wird die richterliche Unabhängigkeit für mögliche "Einflußnehmer durch Druck" immer potenter.

    ......... und die Richter am BvG sitzen da ganz am Ende der "Nahrungskette" ..... da würde sich auch der unter der größten Selbstüberschätzung leidende Politiker sowas von schnell und übel die Nase blutig laufen.

    Daher ist und bleibt das deutsche BvG für mich der wahre Hüter unserer Grundrechte .... was die Politiker in unserem Land so absolut nicht geschlossen von sich behaupten können. :thumbdown:

    Just my 2 Cent

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        seit 12.09.2019

  • Ich hoffe du hast recht ?

  • Ich hatte vorgestern kurz Kontakt zu jemandem beim Datenschutzbeauftragten Baden-Wü. wegen der EU-Verschlüsselungsverbotsache. Man schrieb mir: "Aber wir sind zahlreich und einflussreich genug, solche Vorstöße in die Schranken zu weisen."

    Klingt zumindest mal nicht schlecht!

  • Wilde Fantasien wildgewordener Innenpolitiker sind da in dem Artikel zu lesen! Identifikation für einen Messenger? Wie wär's nächstens mit dem Liter Milch nur noch gegen Vorlage des Personalausweises? Absolut grotesk!

    Die Richter, die am BvG sitzen, die haben das absolute Ende der Fahnenstange ihrer juristischen Karriere erreicht .... und glaube mir, diese Richter sind die absolut letzten, die ihre richterliche Unabhängigkeit durch "Druck" aufgeben würden. ;)

    ......... und die Richter am BvG sitzen da ganz am Ende der "Nahrungskette" ..... da würde sich auch der unter der größten Selbstüberschätzung leidende Politiker sowas von schnell und übel die Nase blutig laufen.

    Daher ist und bleibt das deutsche BvG für mich der wahre Hüter unserer Grundrechte .... was die Politiker in unserem Land so absolut nicht geschlossen von sich behaupten können. :thumbdown:

    Da ich "vom Fach" bin, sehe ich das leider nicht ganz so optimistisch. Man muß sich nur ansehen, wie die Richter gewählt und ernannt werden - ans BVerfG kommt man nur mit den Stimmen der Politik. Das Beispiel für politische Entscheidungen des BVerfG sind die Entscheidungen zum Euro und zu der Schuldenfinanzierung der EZB - erst nach mehreren Entscheidungen haben die Richter dort überhaupt verstanden, worum es geht und mußten dann dem EuGH Willkür vorwerfen, um eine Kehrtwende einzuleiten. Besser ist's, sich von Anfang an sich diesen Ideen zu widersetzen. Ggf. auch im September mal nachzudenken, bevor man das Kreuzchen macht, welche Parteien schon immer Ideologien anhingen "der Staat wird's schon richten" und "wir müssen die Menschen zu ihrem Glück zwingen" (und die gibt's ganz rechts und ganz links genauso) und welche Parteien eher die Freiheitsrechte hochgehalten haben. Mehr will ich hier nicht sagen.

    Threema seit 16.02.2014 - immer mit derselben ID.

    Seit 03.02.2021 gleichzeitig mit zweiter veröffentlichter (Arbeits-) ID - am Handy, wie am Rechner.

    Seit 15.04.2023 gleichzeitig auch noch mit zweimal Threema Libre, also insges. 4 (vier) IDs auf einem Handy.

  • Da ich "vom Fach" bin, sehe ich das leider nicht ganz so optimistisch. Man muß sich nur ansehen, wie die Richter gewählt und ernannt werden - ans BVerfG kommt man nur mit den Stimmen der Politik. Das Beispiel für politische Entscheidungen des BVerfG sind die Entscheidungen zum Euro und zu der Schuldenfinanzierung der EZB - erst nach mehreren Entscheidungen haben die Richter dort überhaupt verstanden, worum es geht und mußten dann dem EuGH Willkür vorwerfen, um eine Kehrtwende einzuleiten. Besser ist's, sich von Anfang an sich diesen Ideen zu widersetzen. Ggf. auch im September mal nachzudenken, bevor man das Kreuzchen macht, welche Parteien schon immer Ideologien anhingen "der Staat wird's schon richten" und "wir müssen die Menschen zu ihrem Glück zwingen" (und die gibt's ganz rechts und ganz links genauso) und welche Parteien eher die Freiheitsrechte hochgehalten haben. Mehr will ich hier nicht sagen.

    Du hast natürlich Recht, dass die Richter am BvG durch Politiker gewählt werden.

    Allerdings bedeutet dies dann nicht, dass die richterliche Unabhängigkeit gleich mit „abgewählt“ wird ?

    Dein Beispiel zum Euro und der Schuldenfinanzierung zeigt sehr gut und anschaulich, dass die Richter nicht Experten auf allen Gebieten von vorn herein sind und auch nicht sein können.

    In Sachen Wahrung der Grundrechte hingegen haben die Richter schon eine wahre Routine entwickeln können ?

    Und die üblen „Klatschen“, die das BVG der Politik i. S. Datenschutz, hier insbesondere der Vorratsdatenspeicherung, verpasste, sind unübersehbar ...... auch wenn die Richter eben von der Politik gewählt wurden ...... und wie ich es oben schon sagte:

    Die richterliche Unabhängigkeit der Richter am BVG nach ihrer Wahl dorthin steht ...... versuche jemand dort das Gericht oder nur einen Richter mit „Druck“ zu beeinflussen .... derjenige oder die Partei zieht definitiv den Kürzeren.

    Das kann man schon daran erkennen, dass sich Politiker und Parteien, selbst wenn sie vom BVG eine auch so derbe Klatsche bekamen, doch verdammt am Riemen reißen und selbst auf Richterschelten fast immer gänzlich verzichten und brav die berühmte Faust in der Tasche machen.?

    Übrigens:

    Auch ich bin seit über 40 Jahren, wie Du es sagst, „vom Fach“ und habe mehr oder weniger täglich mit der Justiz zu tun und weiß daher schon, wie und warum man dort wie tickt.

    Just my 2 Cent

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        seit 12.09.2019

  • Die richterliche Unabhängigkeit der Richter am BVG nach ihrer Wahl dorthin steht ...... versuche jemand dort das Gericht oder nur einen Richter mit „Druck“ zu beeinflussen .... derjenige oder die Partei zieht definitiv den Kürzeren.

    Ich denke hier auch nicht an Druck auf Richter aber auch diese unterliegen dem Zeitgeist. Das resultiert aus verschiedenen Wahrnehmungen des GG der BRD seit ihrer Gründung. Die Richter von heute sprechen anderes Recht als die aus den 50er und 60er. Dann kann es sein, dass auch die Beurteilung des Kommunikationsschutzes anders bewertet wird. So kann man z.B. auch argumentieren, dass man die elektronische Kommunikation der schriftlichen und fernmündlichen gleichsetzt. Hier muss der BND und Verfassungsschutz auch nicht in die Wohnungen einbrechen, um Telefone zu verwanzen oder die Briefe aus Briefkasten des Verdächtigen fischen. Hier erhalten sie Amtshilfe der TK-Unternehmen und Postdienstleister. Das kann man natürlich auch auf die elektronische Kommunikation transferieren und fordern, dass diese Dienstleiste die Daten erheben und weiterleiten müssen. Natürlich nur in berechtigten Einzelfällen (hahaha!). Aber wer kontrroliert, wie oft wessen Telefonleitung belauscht wird, wenn es "nötig" betrachtet wird.

    Entscheidend ist, dass die Mehrheit der BVG-Richter durchaus zu dieser Betrachtungsweise kommen könnten. Und dann ist auch mit der Vertraulichkeit.

  • Entscheidend ist, dass die Mehrheit der BVG-Richter durchaus zu dieser Betrachtungsweise kommen könnten. Und dann ist auch mit der Vertraulichkeit.

    Das ist doch ein Totschlagargument, sorry ..... hätte, könnte, sollte .....

    Sarkasmusmodus ein :

    Genauso könnte ich sagen, alle Sportschützen haben vielleicht mal die Schnautze voll von unserem Staat und rotten sich, bewaffnet mit allem was sie haben, gleichzeitig zusammen und führen einen Staatsstreich durch ?

    ..... und dann ist Ende mit Demokratie .....

    Sarkasmusmodus aus.

    Derartige „Annahmen“ könnte ich nun unendlich fortführen ( und zwar in allen erdenklichen Bereichen ) ...... nur würde wohl keine dieser Annahmen eintreffen ..... ebenso, wie Deine angedachte, eventuell eintreffende Betrachtungsweise von Dingen der Mehrheit der Richter am BVG. ?

    Just my 2 Cent

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        seit 12.09.2019