Datenschutztag 2021: https://threema.ch/de/blog/posts/datenschutztag-2021

EU plant Verbot von Verschlüsselung
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Crypto-Wars:
Threema, Tutanota & Co. warnen vor Verschlüsselungs-Backdoors
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Ohne nun für eine Partei oder Person zu werben, dennoch finde ich dieses Vidoe gut gemach.:
Auf seiner twitter Seite sind auch einige Interessante Themen und Neuigkeiten dazu.
Externer Inhalt twitter.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Ebenso interessante Beiträge, welche sich aktuell um Facebook und Apple drehen. Nebenbei noch ein paar Beiträge, :
https://twitter.com/jason_kintHart ist auch der Bericht über Facebook - Cambridge Analytica und dem "Geheimen" Abkommen mitElizabeth Denham (UK-Datenschutzbeauftragte).
https://techcrunch.com/2021/01/26/fac…-data-watchdog/ -
In einem anderen Thread habe ich gerade das hier entdeckt. Wie mag Apple, das wertvollste Unternehmen der Welt, wohl reagieren, wenn die EU kommt und Zugriff auf Nachrichten aus iMessage will?
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Ich glaube, ich konnte mir meine Frage gerade selbst beantworten: https://www.heise.de/news/Tim-Cook-…el-5040899.html
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Post von Ylva Johansson: https://chaos.social/@echo_pbreyer/105632100587311140
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Neue Hoffnung? https://www.patrick-breyer.de/?p=595139
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Neue Hoffnung? https://www.patrick-breyer.de/?p=595139
Hmmmm ..... der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments ist eine verdammt gewichtige Institution innerhalb des Gesamtgebildes.
Deren rechtliche Bewertung ist von den Macht-u. Datengeilen Politikern nicht mal eben Beiseite zu kehren. ?
Das ist aus meiner Sicht nicht nur ein kleiner Hoffnungsschimmer, der sich da auftut.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass spätere Gerichtsentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in der Regel den zuvor gemachten rechtlichen Bewertungen des Wissenschaftlichen Dienstes folgten. ?
Das ist somit aus meiner Sicht schon mal als klare Klatsche zu sehen !
Just my 2 Cent
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Und daran habe ich tatsächlich auch noch nicht gedacht. Eine, wie ich finde, sehr gute Argumentation (englisch): https://www.internetsociety.org/blog/2021/02/d…out-encryption/
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Unsere EU-Innenkommissarin Ylva Johansson hat was geschrieben. Der Hammer kommt mit einem Link am Ende der Seite. Es gibt eine public consultation, in der man wohl schreiben kann, was für Vorschläge man hätte, um Kindesmissbrauch zu vermeiden. Bis Mitte April kann man schreiben.
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etwas OT da nicht EU...
Heise.de: "Bestandsdaten: Bundesrat stoppt Gesetz zur Passwortherausgabe"Die nächste gute Nachricht für den Bürger und User.
Diesmal sogar von keinem Gericht, sondern von Politikern aus dem eigenen Land .... das lässt mich hoffen.
Just my 2 Cent
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Die nächste gute Nachricht für den Bürger und User.
Na, die sorgen schon dafür, dass es uns nicht zu wohl wird. Wieder EU und etwas off topic: https://www.heise.de/news/E-Privacy…ls-5051963.html
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Auch der EU-Ministerrat kommt am Ende nicht an den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes vorbei?
In Deutschland hatten wir es ja auch, dass Macht-u. Datengeile Politiker immer und immer wieder versuchten, die Vorratsdatenspeicherung durchzuprügeln ?
Aber auch diese Herrschaften mußten erkennen, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende mehr zu sagen hat, als die vorgenannten Damen und Herren. ?
Die bisherigen Urteile des Europäischen Gerichtshofes sind eindeutig und am Ende auch vom Ministerrat zu akzeptieren.
Just my 2 Cent
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Von Patrick Breyer, MdEP: https://www.patrick-breyer.de/?page_id=594145
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Von Patrick Breyer, MdEP: https://www.patrick-breyer.de/?page_id=594145
Auch hier ist, ich zitiere, zu lesen:
"Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die dauerhafte und flächendeckende automatisierte Analyse privater Kommunikation grundrechtswidrig und verboten (Abs. 177). Der Europaabgeordnete Patrick Breyer hat aus diesem Grund die US-Unternehmen Facebook und Google wegen Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung bei den Datenschutzbehörden angezeigt."
Es gibt eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die gegen diese avisierten Praktiken ausfällt !!!!
Es ist nun entweder am Europäischen Parlament, diese Daten- und Macht geilen Politiker der Europäischen Kommission einzufangen oder aber am europäischen Bürger, bei den nächsten EU-Wahlen für endgültige Klarheit zu sorgen.
Traurig ist aus meiner Sicht nur, dass es bereits vom Europäischen Gerichtshof eine eindeutige Rechtsprechung gibt und weder die Europaparlementarier noch die gesamte Presse der Kommission jetzt die Hölle heiss macht.
Es wird sich hier ganz eindeutig zeigen müssen, ob auch in der EU Gerichte das letzte Wort haben oder eben der Politiker ..... in Deutschland zumindest hat das Bundesverfassungsgericht noch "die Hosen an".
Just my 2 Cent
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Unabhängig davon, wie die Sache ausgehen wird/könnte: Ich habe am Wochenende die Personen, die im Artikel von Patrick Breyer in #175 genannt sind, plus alle deutschen EU-Abgeordneten, angeschrieben. Ich hatte eine Vorlage, ebenfalls von Breyer's Seite und habe auf dieser Grundlage die Mail geschrieben und zusätzlich ins Englische übersetzt.
Aufgeben gibt's nicht. Im März/April rum wird sichs zeigen, in welche Richtung es geht!
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Patrick Breyer, MdEP:
Flächendeckende Nachrichten- und Chatkontrolle: Google, Facebook und Microsoft lobbyieren gegen die wenigen geplanten Auflagen bezüglich Fehlerquote, Verdachtsabhängigkeit, Berufsgeheimnisschutz und Transparenz.
Hier ihr Brief: https://www.patrick-breyer.de/wp-content/upl…-derogation.pdf
Wenn sie geschrieben hätten, dass sie gerne endlich an alle Nutzer-Daten, ohne irgendwelche Einschränkungen, kommen würden, dann wäre das wenigstens offen und ehrlich gewesen.
Also, EU: Wir müssen Kindermissbrauch stoppen!
Facebook, Google, Microsoft: Wir finden für euch die Täter, aber macht uns keine Einschränkungen!
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Die Bedenken der Vorzeigeunternehmen auf Deutsch (Übersetzung mit DeepL):
Teil 1:
Sehr geehrtes Mitglied des Europäischen Parlaments,
wir begrüßen die gemeinsamen Bemühungen der EU-Institutionen um den Vorschlag für eine vorübergehende Ausnahmeregelung von bestimmten Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zur Bekämpfung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet (die "vorübergehende Ausnahmeregelung").
Die Sicherheit von Kindern im Internet liegt uns sehr am Herzen, und wir investieren viel in branchenführende Tools, die helfen, missbräuchliches Verhalten auf der Grundlage von Verkehrs- und Inhaltsdaten zu verhindern, zu erkennen und zu melden. Wir glauben, dass die vorgeschlagene vorläufige Ausnahmeregelung unsere Bemühungen um die Sicherheit von Kindern unterstützen könnte. Wir sind dankbar für die Bemühungen aller Parteien, einen Weg nach vorne zu finden, und insbesondere für den vorläufigen Kompromiss, der erreicht wurde, um von einer Fehlerquote von eins zu 50 Milliarden zugunsten eines pragmatischeren Ansatzes abzurücken, der verlangt, die Fehlerquote "so weit wie möglich" zu begrenzen und solche Fehler umgehend zu beheben.
Die Forderung nach einer spezifischen und unrealistischen Fehlerquote würde alle derzeit verwendeten Technologien zur Erkennung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) ausschließen, da keine der heute von irgendeinem Unternehmen verwendeten Technologien mit dieser Genauigkeit arbeitet. Darüber hinaus sind uns keine von Fachleuten begutachteten Beweise bekannt, die belegen, dass irgendeine im Einsatz befindliche Technologie diese Messlatte erfüllt. Die Festlegung einer solch unrealistischen Schwelle würde jedes Unternehmen davon abhalten, weiterhin Material und Aktivitäten zum sexuellen Missbrauch von Kindern zu erkennen.
Es gibt jedoch noch weitere Punkte, über die noch keine Einigung erzielt wurde und die, wenn sie nicht gelöst werden, unsere Fähigkeit, den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und -ausbeutung im Internet fortzusetzen, erheblich behindern und damit Kinder und die Verfolgung von Straftätern gefährden könnten.
Die fraglichen Elemente sind:
● Meldung an die zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden
● Vorratsspeicherung von Inhaltsdaten für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten
● Kohärenz und Konsistenz mit bestehenden Rahmenwerken
● Konkrete Verdachtsmomente
● Informationsanforderungen für positive Treffer von CSAM und
● Lokales Alter der Einwilligung und Berufsrecht.
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