Hallo
Das Gesetz, das deutschen Sicherheitsbehörden Auskunft über den Inhaber eines Telefonanschlusses oder einer IP-Adresse erlaubt, ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss. Die manuelle Bestandsdatenauskunft verletze das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen, heißt es darin zur Begründung.
Quelle: Staat darf nur begrenzt auf Bestandsdaten zugreifen
Gruß Ingo