Artikel in der NZZ:
mit Foto der 3 Firmengründer
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Sieg vor Gericht: Threema wehrt sich erfolgreich gegen zunehmende staatliche Überwachung
Die Überwachungsbehörde des Bundes wollte Zugriff auf die Metadaten der Messenger-App Threema erhalten und dafür einen Teil der Verschlüsselung aushebeln, obwohl dies gemäss Gesetz eigentlich nur bei grossen Telekomanbietern möglich ist. Laut dem Bundesverwaltungsgericht geschah dies zu Unrecht.
Es ist ein Sieg der Schweizer Internetbranche gegen staatliche Überwachung: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19. Mai entschieden, dass der Schweizer Chat-Anbieter Threema keine weitreichenden Überwachungsaufgaben für den Staat übernehmen muss. Denn als reiner Internetservice gelte er nicht als Fernmeldedienstanbieter wie etwa Swisscom und Sunrise.
So steht es auch im Überwachungsgesetz Büpf: Wer Daten nicht über eine eigene Infrastruktur, sondern über das Internet übermittelt, gilt als sogenannter Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste. Ein solcher muss auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden nur Bestandesdaten liefern. Das Parlament hat die Kategorie extra geschaffen, um Internet-KMU gegenüber grossen oder internationalen Wettbewerbern nicht zu benachteiligen. Es nannte Chat-Dienste und explizit auch Threema als Beispiele, denn kleine Firmen können es sich kaum leisten, Vorratsdaten zu speichern, ihre Kunden zu identifizieren oder einen Pikettdienst rund um die Uhr zu betreiben.
Marco Metzler30.05.2020, 21.45 Uhr