Urteil: Standortübermittlung in Notfällen auch OHNE SIM-Karte

Stelle deine Frage öffentlich an die Threema-Forum-Community - über 4.800 Mitglieder helfen dir weiter. > Frage stellen <
  • Hi,

    im Radio habe ich zufällig von dem Urteil mitbekommen.

    https://www.kostenlose-urteile.de/EuGH_C-41718_T…n.news27818.htm

    Hintergrund dieses Urteils war, dass ein Mädchen aus Litauen, das entführt, vergewaltigt und lebendig im Kofferraum eines Autos verbrannt wurde, mehrfach aus dem Kofferraum die 112 angerufen und um Hilfe gebeten hat, jedoch der Notrufzentrale kein Standort übermittelt wurde.

    Das Urteil finde ich sinnvoll.

    Das bedeutet jedoch, dass der Standort eben nicht nur das Einbuchen der SIM-Karte in eine bestimmte Funkzelle ermittelt werden kann. Hierzu darf sich jetzt jeder selbst in aller Stille Gedanken machen.

    VG

  • Das bedeutet jedoch, dass der Standort eben nicht nur das Einbuchen der SIM-Karte in eine bestimmte Funkzelle ermittelt werden kann. Hierzu darf sich jetzt jeder selbst in aller Stille Gedanken machen.

    Naja, es ist ja eher so, dass das Handy sich zum Absetzen eines Notrufes in alle Basisstationen einbuchen kann, unabhängig davon, wer diese Basisstation betreibt. Das müsste heute auch schon so sein. Seit eingier Zeit sind in Deutschland allerdings in der Tat Handys ausgenommen, in der keine SIM-Karte eingelegt ist. Dies wurde eingeführt um die massenhaften "Test-Anrufe" einzudämmen, da die 112 ja eine kostenlose Nummer ist und daher oft dafür mißbraucht wurde.

    Für Deutschland dürfte sich daher "nur" die Änderung ergeben, dass eben auch wieder Handys ohne SIM-Karte die 112 erreichen müssten und halt, dass der Standort jedes Handy ermittelt werden KANN.