Hi,
im Radio habe ich zufällig von dem Urteil mitbekommen.
https://www.kostenlose-urteile.de/EuGH_C-41718_T…n.news27818.htm
Hintergrund dieses Urteils war, dass ein Mädchen aus Litauen, das entführt, vergewaltigt und lebendig im Kofferraum eines Autos verbrannt wurde, mehrfach aus dem Kofferraum die 112 angerufen und um Hilfe gebeten hat, jedoch der Notrufzentrale kein Standort übermittelt wurde.
Das Urteil finde ich sinnvoll.
Das bedeutet jedoch, dass der Standort eben nicht nur das Einbuchen der SIM-Karte in eine bestimmte Funkzelle ermittelt werden kann. Hierzu darf sich jetzt jeder selbst in aller Stille Gedanken machen.
VG