Digitale Gesellschaft warnt: Die Schweiz verliert an Standort-Attraktivität

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  • Zwei interessante Linkszum Thema

    Das neue Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
    sei eine Gefahr für die Schweizer Wirtschaft, warnt nun auch die «Digitale Gesellschaft».

    Teil 1

    und

    Teil 2

    iPhone 7Plus, iOS 14.x - Threema 4.6.4 (2602)

    Lumia 950 - WP10 (10.0.15254.597) ohne Tracing Apps

    Seit Threema 1.3 sicher

  • Sehr interessant.
    Auf Seite 2 sagt Mediensprecher Roman Flepp:
    «Weil das neue BÜPF nur die grossen Unternehmen ab 100 Millionen Jahresumsatz in die Pflicht nimmt .»

    Da sollte Threema wohl noch einige Zeit von Entfernt sein.

  • Was uns aber zu Denken geben sollte, ist der folgende Satz im ersten Link

    Es gebe zwar keine Verpflichtung, die Verschlüsselung zu entfernen. Jedoch sehe das neue Gesetz den Einsatz von Staatstrojanern auf den Geräten der Benutzer vor.
    «Die Sicherheitsbehörden dürfen hacken, um zum Beispiel einen Threema-Nutzer zu überwachen.»

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  • Das ist schon doof...
    Dennoch denke ich, das ein Trojaner aus jeder anderen App die ich habe mehr interesante Daten als von Threema ziehen kann.
    Zudem muss ich erstmal zu dem Kreis gehören den die überwachen wollen. Wenn ich da mal zugehöre, dann haben Sie nicht viele interessante Dinge zum Analysieren.

    Sieht man das eventuell aus Sicht eines Unternehmens, ist das alles wohl etwas anders.

  • Ich glaube man darf hier zwei Dinge nicht verwechseln:

    1) Anlasslose und massenhafte Überwachung vieler Personen auf dem Übertragungsweg. An Stellen wo viele Daten anfallen, z.B. Internetknoten oder Provider, aber auch z.B. Chatserver von unverschlüsselten Messengern, etc. Hier geht es nicht um die gezielte Überwachung einer einzelnen Person sondern quasi um das Fischen mit dem Schleppnetz. Nicht nur durch staatliche Akteure sondern z.B. auch zum Zwecke der Profilbildung für Werbenetzwerke, usw. Oder durch gesetzlich verordnete Vorratsdatenspeicherung. Vor so etwas kann man sich zumindest punktuell schützen indem man z.B. einen verschlüsselnden Messenger wie Threema verwendet, einen vertrauenswürdigen VPN-Dienst nutzt, usw. Generell sind wir aber alle von dieser Form der Überwachung / Ausspähung / Verhaltensanalyse / Profilbildung betroffen - der Eine mehr, der Andere weniger.

    2) Gezielte Überwachung einer einzelnen Person durch z.B. einen staatlichen Akteur auf dem genutzten Endgerät. Und da kommen so Dinge wie (in Deutschland) der "Staatstrojaner" (=Quellentelekommunikationsüberwachung) zum Einsatz, was ja gleichbedeutend wäre mit dem oben genannten ersten Link des BÜPF. Wo man also gezielt eine Spionagesoftware auf das Endgerät des zu Überwachenden aufbringt (aus der Ferne per Sicherheitslücke, untergeschoben per Social Engineering, zur Not durch kurzzeitigen physischen Zugriff auf das Gerät, etc.). Was allerdings einen großen Aufwand bedeutet und eben nur jeweils eine Person (und ggf. deren Kommunikationspartner) betrifft.

    Einmal editiert, zuletzt von stefan81 (16. Mai 2018 um 12:29)


  • Ich glaube man darf hier zwei Dinge nicht verwechseln:

    1) Anlasslose und massenhafte Überwachung vieler Personen auf dem Übertragungsweg. An Stellen wo viele Daten anfallen, z.B. Internetknoten oder Provider, aber auch z.B. Chatserver von unverschlüsselten Messengern, etc. Hier geht es nicht um die gezielte Überwachung einer einzelnen Person sondern quasi um das Fischen mit dem Schleppnetz. Nicht nur durch staatliche Akteure sondern z.B. auch zum Zwecke der Profilbildung für Werbenetzwerke, usw. Oder durch gesetzlich verordnete Vorratsdatenspeicherung. Vor so etwas kann man sich zumindest punktuell schützen indem man z.B. einen verschlüsselnden Messenger wie Threema verwendet, einen vertrauenswürdigen VPN-Dienst nutzt, usw. Generell sind wir aber alle von dieser Form der Überwachung / Ausspähung / Verhaltensanalyse / Profilbildung betroffen - der Eine mehr, der Andere weniger.

    2) Gezielte Überwachung einer einzelnen Person durch z.B. einen staatlichen Akteur auf dem genutzten Endgerät. Und da kommen so Dinge wie (in Deutschland) der "Staatstrojaner" (=Quellentelekommunikationsüberwachung) zum Einsatz, was ja gleichbedeutend wäre mit dem oben genannten ersten Link des BÜPF. Wo man also gezielt eine Spionagesoftware auf das Endgerät des zu Überwachenden aufbringt (aus der Ferne per Sicherheitslücke, untergeschoben per Social Engineering, zur Not durch kurzzeitigen physischen Zugriff auf das Gerät, etc.). Was allerdings einen großen Aufwand bedeutet und eben nur jeweils eine Person (und ggf. deren Kommunikationspartner) betrifft.

    Da hast Du Recht! Punkt 2 trifft ja auf die wenigsten Nutzer zu.