
Digitale Gesellschaft warnt: Die Schweiz verliert an Standort-Attraktivität
Unterstützung von offizieller Seite erhältst du direkt bei Threema: Zum offiziellen Threema-Support
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Sehr interessant.
Auf Seite 2 sagt Mediensprecher Roman Flepp:
«Weil das neue BÜPF nur die grossen Unternehmen ab 100 Millionen Jahresumsatz in die Pflicht nimmt .»Da sollte Threema wohl noch einige Zeit von Entfernt sein.
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Was uns aber zu Denken geben sollte, ist der folgende Satz im ersten Link
Es gebe zwar keine Verpflichtung, die Verschlüsselung zu entfernen. Jedoch sehe das neue Gesetz den Einsatz von Staatstrojanern auf den Geräten der Benutzer vor.
«Die Sicherheitsbehörden dürfen hacken, um zum Beispiel einen Threema-Nutzer zu überwachen.» -
Zitat
«Die Sicherheitsbehörden dürfen hacken, um zum Beispiel einen Threema-Nutzer zu überwachen.»
Einen Schweizer Threema-Nutzer, aber keinen Deutschen. -
Einen Schweizer Threema-Nutzer, aber keinen Deutschen.Stimmt. In Deutschland ist das schon länger zulässig und wird auch bereits durchgeführt. Seit dem 24.08.2017, siehe §100b StPO.
Leider.Siehe auch: https://dejure.org/gesetze/StPO/100b.html
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Das ist schon doof...
Dennoch denke ich, das ein Trojaner aus jeder anderen App die ich habe mehr interesante Daten als von Threema ziehen kann.
Zudem muss ich erstmal zu dem Kreis gehören den die überwachen wollen. Wenn ich da mal zugehöre, dann haben Sie nicht viele interessante Dinge zum Analysieren.Sieht man das eventuell aus Sicht eines Unternehmens, ist das alles wohl etwas anders.
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Ich glaube man darf hier zwei Dinge nicht verwechseln:
1) Anlasslose und massenhafte Überwachung vieler Personen auf dem Übertragungsweg. An Stellen wo viele Daten anfallen, z.B. Internetknoten oder Provider, aber auch z.B. Chatserver von unverschlüsselten Messengern, etc. Hier geht es nicht um die gezielte Überwachung einer einzelnen Person sondern quasi um das Fischen mit dem Schleppnetz. Nicht nur durch staatliche Akteure sondern z.B. auch zum Zwecke der Profilbildung für Werbenetzwerke, usw. Oder durch gesetzlich verordnete Vorratsdatenspeicherung. Vor so etwas kann man sich zumindest punktuell schützen indem man z.B. einen verschlüsselnden Messenger wie Threema verwendet, einen vertrauenswürdigen VPN-Dienst nutzt, usw. Generell sind wir aber alle von dieser Form der Überwachung / Ausspähung / Verhaltensanalyse / Profilbildung betroffen - der Eine mehr, der Andere weniger.
2) Gezielte Überwachung einer einzelnen Person durch z.B. einen staatlichen Akteur auf dem genutzten Endgerät. Und da kommen so Dinge wie (in Deutschland) der "Staatstrojaner" (=Quellentelekommunikationsüberwachung) zum Einsatz, was ja gleichbedeutend wäre mit dem oben genannten ersten Link des BÜPF. Wo man also gezielt eine Spionagesoftware auf das Endgerät des zu Überwachenden aufbringt (aus der Ferne per Sicherheitslücke, untergeschoben per Social Engineering, zur Not durch kurzzeitigen physischen Zugriff auf das Gerät, etc.). Was allerdings einen großen Aufwand bedeutet und eben nur jeweils eine Person (und ggf. deren Kommunikationspartner) betrifft.
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Ich glaube man darf hier zwei Dinge nicht verwechseln:1) Anlasslose und massenhafte Überwachung vieler Personen auf dem Übertragungsweg. An Stellen wo viele Daten anfallen, z.B. Internetknoten oder Provider, aber auch z.B. Chatserver von unverschlüsselten Messengern, etc. Hier geht es nicht um die gezielte Überwachung einer einzelnen Person sondern quasi um das Fischen mit dem Schleppnetz. Nicht nur durch staatliche Akteure sondern z.B. auch zum Zwecke der Profilbildung für Werbenetzwerke, usw. Oder durch gesetzlich verordnete Vorratsdatenspeicherung. Vor so etwas kann man sich zumindest punktuell schützen indem man z.B. einen verschlüsselnden Messenger wie Threema verwendet, einen vertrauenswürdigen VPN-Dienst nutzt, usw. Generell sind wir aber alle von dieser Form der Überwachung / Ausspähung / Verhaltensanalyse / Profilbildung betroffen - der Eine mehr, der Andere weniger.
2) Gezielte Überwachung einer einzelnen Person durch z.B. einen staatlichen Akteur auf dem genutzten Endgerät. Und da kommen so Dinge wie (in Deutschland) der "Staatstrojaner" (=Quellentelekommunikationsüberwachung) zum Einsatz, was ja gleichbedeutend wäre mit dem oben genannten ersten Link des BÜPF. Wo man also gezielt eine Spionagesoftware auf das Endgerät des zu Überwachenden aufbringt (aus der Ferne per Sicherheitslücke, untergeschoben per Social Engineering, zur Not durch kurzzeitigen physischen Zugriff auf das Gerät, etc.). Was allerdings einen großen Aufwand bedeutet und eben nur jeweils eine Person (und ggf. deren Kommunikationspartner) betrifft.
Da hast Du Recht! Punkt 2 trifft ja auf die wenigsten Nutzer zu.