Ich frage mich schon lange, wie es nach dem großen Aufschrei für WhatsApp weitergegangen ist. Ist alles im Sande verlaufen? Wie war das noch mit der Klage? Ich höre nichts. Nur jetzt eine Info aus Frankreich. Würde mich sehr interessieren, was weiterhin passiert ist. Wie ist der Stand der Dinge in Deutschland oder wird evtl. global etwas an WhatsApp geändert?
Wie geht es mit WhatsApp weiter?
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Ich höre auch immer wieder, dass bei WhatsApp wieder Sicherheitslücken aufgefallen sind. Aber von irgendwelchen Massnahmen habe ich bisher noch nicht wirklich viel bis gar nichts gehört.
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So Sachen die schon länger bemängelt wurden. Weitergabe persönlicher Daten an das Mutterunternehmen Facebook. o.Ä.
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Egal was kommt, was geschrieben wird - die Leute sind einfach zu bequem WhatsApp zu deinstallieren oder einfach nur einen zweiten Messenger zu installieren. Auch solche Meldungen werden daran nichts ändern https://bildungsklick.de//schule/meldun…t-bei-whatsapp/
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"Da wundert es nicht, dass auch Lehrkräfte die App nutzen, um ihren Schülern unkompliziert Nachrichten zu schicken – vom Unterrichtsausfall bis zu Tipps für Hausaufgaben."
Und solche Lehrer bringen den Schülern dann etwas über Digitalisierung bei.Ein Resultat von mangelndem Medien-Bewusstsein!
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Die Schüler haben WA eh schon drauf, die werden sicherlich nicht durch die Pädagogen dazu genötigt. Zu einer alternative würden sie genötigt werden.
Die Politik soll erst mal vor ihrer eigen Haustüre kehren. -
Die Lösung ist doch ganz einfach. Ein Emailkonto für jeden Schüler welches vom jeweiligen Bundesland gehostet wird. Gibt es das in Deutschland nicht?
:freuen: Der war gut
Vielleicht bei einigen Privatschulen. Flächendeckend........ Science-Fiction -
Die Schüler haben WA eh schon drauf, ...
Das gilt sicherlich nicht ausnahmslos für jeden deutschen Schüler! Es wird sicherlich auch noch ein paar verantwortungsvoll handelnde Eltern und Lehrer geben. Bei diesem Thema ist grundsätzlich die gesamte "moderne" Gesellschaft gefragt, angefangen ganz oben bei der Politik bis hinunter zur Schülerin, zum Schüler. Die heutige Jugend ist total flexibel und nicht dämlich! Sofern man ihnen alternative mediale Lebensweisen vorlebt, werden sie (die Schülerinnen und Schüler) die letzten sein, die ein amerikanisches Multimilliarden-Imperium pushen (wollen)!
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Neulich habe ich irgendwo im Internet gelesen, wie hoch die Gewinn ist, denn Facebook/ WhatsApp alleine durch einen einzigen Nutzer erzielen. Leider finde ich diese Zahl nicht mehr. Weiß das jemand?
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Neulich habe ich irgendwo im Internet gelesen, wie hoch die Gewinne sind, ...
Ob diese Zahlen wirklich stimmen und korrekt sind, ist natürlich ungewiss. Aber man kann davon ausgehen, dass mit der Verwertung der Nutzerdaten nicht nur Peanuts gemacht werden.
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Es waren definitiv keine Peanuts, sondern eine extrem hohe Zahl. 15.000 Dollar pro Jahr?
Darauf gestoßen bin ich durch den Newsletter "TechTicker", der den entsprechenden Link zu Heise, chip, focus o.ä. enthielt.Wenn sich WhatsApp-Nutzer bewusst wären, wie viel Geld mit ihren Daten gemacht wird, würde das vielleicht manche doch nachdenklich stimmen.
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Jeder WA-Nutzer, wirklich jeder, sollte sich das vielleicht mal reinziehen:
ZitatWhatsApp-Nutzungsbedingungen
Letzte Änderung: 25. August 2016 (archivierte Versionen)
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Zulässige Nutzung unserer Dienste
Unsere Bedingungen und Richtlinien. Du musst unsere Dienste im Einklang mit unseren Bedingungen und geposteten Richtlinien nutzen. Wenn wir deinen Account wegen eines Verstoßes gegen unsere Bedingungen sperren, wirst du ohne unsere Erlaubnis keinen anderen Account erstellen.
[...]
Quelle: https://www.whatsapp.com/legal
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Zitat von golem.de
Auslesen von Kontaktliste: Datenschützer hält Whatsapp-AGB für unwirksam
Friedhelm GreisDie neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Messengerdienstes Whatsapp könnten nach Ansicht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar zum Teil unwirksam sein. Dies betreffe nicht nur die umstrittene Weitergabe von Telefonnummern und Nutzungsdaten an Facebook, sondern auch das Auslesen der Kontaktliste des Smartphones durch Whatsapp, sagte Caspar auf Anfrage von Golem.de.
Den Zugriff auf die Kontaktliste lässt sich der Messengerdienst in den neuen AGB und der Datenschutzrichtlinie ausdrücklich vom Nutzer bewilligen. Darin heißt es: "Adressbuch. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können." Whatsapp gleicht dabei die Nummern der Adressliste mit denen der eigenen Nutzer ab, so dass in der App angezeigt wird, welche Kontakte über Whatsapp zu erreichen sind.
Auslesen von Adressbuch kann zulässig seinUnklar ist dabei, ob die Nummern von Nichtnutzern auf den Servern im Klartext oder als Hashwert dauerhaft gespeichert werden. Eine entsprechende Anfrage von Golem.de blieb bislang unbeantwortet. Beim Schweizer Messengerdienst Threema kann der Nutzer eine Synchronisierung der Adressdaten eigens aktivieren. Dabei werden die Nummern gehasht, verschlüsselt übertragen und anschließend wieder aus dem Arbeitsspeicher gelöscht.
Nach Ansicht von Caspar ist das Auslesen der Daten von Nichtnutzern kritisch zu sehen, "kann jedoch im Einzelfall zulässig sein". So hatte Facebook auf Druck von Caspar vor einigen Jahren den Umgang mit importierten Adressbüchern geändert. "Die Erhebung muss auf einer rechtlichen Grundlage basieren und im Rahmen der Erforderlichkeit erfolgen. Für den in der Praxis von Whatsapp erfolgenden Umfang und vom Verfahren her ist dies jedoch zweifelhaft", sagte der Datenschützer.
Ungewöhnliche AGB können unzulässig seinSo sei es "praxisfern zu unterstellen, dass Whatsapp-Nutzer alle Kontakte, die sie im Telefonbuch gespeichert haben, gefragt haben, ob diese eine Übermittlung ihrer Telefonnummer an das Unternehmen erlauben". Da die Klausel deshalb so ungewöhnlich sei, dass die Nutzer nicht mit ihr zu rechnen brauchten, stehe ihre Wirksamkeit infrage. Nach Paragraf 305c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden ABG-Bestimmungen, "die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, (...) nicht Vertragsbestandteil".
Kritisch sieht Caspar zudem den angekündigten Datenaustausch zwischen Whatsapp und Facebook. Künftig werden die Telefonnummer des Whatsapp-Nutzers sowie Informationen zur Nutzungshäufigkeit an das weltgrößte soziale Netzwerk weitergegeben. Zwar müssen Nutzer der Datenweitergabe zustimmen, doch Caspar hält das Prozedere für unzulässig. Die entsprechenden Klauseln seien "so versteckt, dass sie nicht den rechtlichen Anforderungen an eine Einwilligung genügen". Das Bundesdatenschutzgesetz verlange, dass die Einwilligung besonders hervorzuheben sei, wenn sie zusammen mit anderen Erklärungen erteilt werden solle.
Intransparent und irreführendDiese notwendige Transparenz steht laut Caspar ebenso wie die erforderliche Freiwilligkeit der Einwilligung infrage. "Hinzu kommt, dass die Datenschutzrichtlinie keine Spezifizierung vornimmt, welche Daten zu welchen Zwecken ausgetauscht werden, so dass dem Nutzer gar nicht klar ist, in was er genau einwilligen soll", sagte Caspar. Irreführend sei zudem, dass dem Nutzer suggeriert werde, die Datenweitergabe an Facebook deaktivieren zu können. Dies betrifft nur die Nutzung der Daten für Werbezwecke. "Den wenigsten Nutzern wird klar sein, dass dennoch einige Daten mit Facebook geteilt werden, unabhängig davon, ob das Häkchen gesetzt ist oder nicht", sagte Caspar.
Der Datenschutzbeauftragte hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, die Pläne zu überprüfen. "Jenseits der wenig klaren und in sich intransparenten Datenschutzhinweise wird zu untersuchen sein, in welcher Weise der Datenaustausch stattfindet und ob es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt", hatte er gesagt und hinzugefügt: "Allein das Wissen über die gespeicherten Telefonnummern der Nutzer eröffnet Perspektiven, für die jeder Geheimdienst dankbar wäre." Der Schritt markiere den Einstieg von Whatsapp in die Kapitalisierung von Daten und werde dazu führen, "dass Facebook noch mehr über seine Nutzer weiß als zuvor", warnte Caspar.
Widerstand gegen den Datenaustausch zwischen Facebook und Whatsapp gibt es auch in den USA. So legte das Electronic Privacy Information Center (EPIC) bei der US-Handelsbehörde FTC eine Beschwerde ein (PDF). Darin wird Whatsapp vorgeworfen, die Pläne stellten eine "unfaire und irreführende Handelspraxis" dar. Damit widerspreche der Dienst eindeutig früheren Beteuerungen, die persönlichen Daten der Nutzer "niemals" an irgendjemanden zu verkaufen.
Quelle: golem.de
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Die Lösung ist doch ganz einfach. Ein Emailkonto für jeden Schüler welches vom jeweiligen Bundesland gehostet wird.Zumindest bei Universitäten wird es meistens so gemacht. (also jede Uni hat eine eigene Domain). Also unmöglich wäre das nicht… auch bei Schulen.
PS: Könntet ihr bitte keine Fullquotes von Artikeln hier hinein hauen. Gut, die WhatsApp AGB hat ja ihren Witz, aber dennoch macht dies hier alles etwas unübersichtlich.
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Darüber hinaus ist das Posten von ganzen Artikeln wohl auch nicht ganz legal.
Seit wann? -
Seitdem es Urheberrecht gibt…
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Darüber hinaus ist das Posten von ganzen Artikeln wohl auch nicht ganz legal.
Das stimmt so nicht ganz!
Wenn der Artikel mit Quellangabe und natürlich inhaltlich unverändert gepostet wird, bleibt das Urheberrecht unangetastet/gewahrt.
Den überlangen Beitrag (#19) habe ich gekürzt. -
Woraus folgt das bzw. hast du eine Quelle dazu?
:zzz: Willst du mich verar*****? Hinter "Quelle" findet sich ein blauer Schriftzug. Der ist deshalb blau, weil er klickbar ist und unmittelbar zur jeweiligen Quelle führt.
Denn soweit ich weiss (bin nicht Jurist) ist das bei den grenznahen Bergvölkern verboten.
Sorry, aber die Bergvölker sind mir egal. Ich lebe in Deutschland und falle daher nicht unter deren Gesetzgebung.
... das Zitate auch in Deutschland nur erlaubt sind, falls diese einem Zitatzweck dienen.
:zzz: Willst du mich verar*****? Meine Zitate sind eindeutig und unmissverständlich als Zitate erkennbar. Noch klarer kann man Zitate in einem Forum nicht kennzeichnen! Das Zitat selbst erfüllt den Zitatzweck, ansonsten wäre es ja kein Zitat! :what?!:
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Vielleicht für den ein oder anderen interessant:
https://duerfenkinderwhatsapp.de/ -
Vielleicht für den ein oder anderen interessant: https://duerfenkinderwhatsapp.deInteressante Webseite, danke für die Verlinkung!
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