Elternhaftung bei WhatsApp Nutzung

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  • Dies ist nach betreffender Recherche des Gerichts exemplarisch bei den Messenger-Diensten "Threema" und "Hoccer" gegeben. Die dahinter stehenden Betreiber aus Deutschland (http://www.hoccer.com) bzw. aus der Schweiz (http://www.threema.ch) intendieren keine Datenauswertung und -vermarktung in Bezug auf den Nutzer und seine Kontakte (Quelle: Stiftung Warentest, 8/2015, S. 47 ff.), weshalb nach deren rechtlicher Zusicherung auch keine Speicherung von Kontaktdaten auf deren Servern erfolgt. Dies lässt sich anhand der Funktionsweise dieser anderen Messenger-Dienste auch in technischer Hinsicht ersehen:

    Konkret besteht bei diesen datenschützenden Messenger-Programmen zum einen die Möglichkeit, bei der Erst-Einrichtung frei darüber zu entscheiden, ob überhaupt eine Synchronisierung der Daten aus dem Telefon-Adressbuch erfolgen soll. Falls nicht, d.h. wenn diese Funktion nicht ausgewählt wird, können andere Nutzer nachfolgend dann auch manuell durch einen jeweiligen ID-Code hinzugefügt werden, der für jeden Nutzer einmalig vergeben wird und hinter welchem der zugehörige Nutzer sogar für den jeweiligen Betreiber Threema oder Hoccer anonym bleibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Chris (25. Juni 2017 um 20:40)

  • Das Urteil ist der Knaller : "Solange das Kind E. die App WhatsApp nutzt, besteht die Möglichkeit einer Abmahnung und die damit verknüpfte Vermögensgefahr in Bezug auf jede Person, die von dem Kind in seinem Smartphone-Adressbuch als Kontakt eingespeichert ist, und bezüglich welcher E. zugleich tatsächlich keine Befugnis zur laufenden Weitergabe von deren Daten an WhatsApp aufweist."

  • Und was ist da jetzt neu dran, das es ein Gericht mal festgestellt hat? Hui, ein weiterer Sack Reis - der Mark zittert jetzt bestimmt schon vor Angst.

    Weckt mich, wenn es einer mal wirklich durchgezogen hat, es tatsächlich eine saftige Strafe gab und die Leute in Panik den Deinstallations-Knopf drücken...

  • Zitat von "okmobil" pid='31766' dateline='1498579324'


    Das ist jetzt mal ne geniale Überschrift http://ift.tt/2sd0Rob


    Ja, nur leider mit falscher Schlussfolgerung. Der Artikel fragt nämlich:

    Zitat


    Könnte es sein, dass nicht die Technik von WhatsApp, sondern die deutschen Datenschutzvorgaben das sind, was in Wirklichkeit problematisch ist?


    - Andy

    Einmal editiert, zuletzt von andyg (27. Juni 2017 um 21:02)

  • Schade, die Überschrift ist super, der Text schlecht bzw. m.M. nach am Thema vorbei. Der Datenschutz beim Zuckerberg ist schon länger ein Thema. Wird allerdings, wie fast immer, mit den üblichen Phrasen vom Tisch gefegt. Von wegen keiner nutzt Threema... alle anderen haben auch WA etc.
    Traurig

  • Ich bin kein Anwalt, aber ich halte die Argumentation des Anwalts für falsch.
    "Aus meiner Sicht lässt sich ein Verschulden der Whatsappnutzer allein deshalb trefflich diskutieren, weil Nutzer von der Datenweitergabe schon keine Kenntnis haben."
    Das ist schon falsch. Man wird ja bei WA in den AGB darauf hingewiesen, dass Daten übertragen werden und man als Nutzer die Einverständnis der Kontakte hat.
    Ich denke, dass das was er da schreibt haltlos ist. Nutzt leider nichts...

  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Ich halte das Urteil im Sinne des Gesetzes für richtig, aber wirklichkeitsfremd.
    Wer fragt schon alle Leute im Adressbuch.
    Dennoch zeigt es die Problematik in seiner gesamten Bandbreite und das ist gut so.

    Die Frage ist, wie sähe ein praktikables und gerechtes Urteil aus?

    Entweder man lockert das Datenschutzgesetz. Das wäre der einfachste Weg, um allen weitern Problemen aus dem Weg zu gehen.

    Oder man verknackt WA dazu mir den Daten anders umzugehen, was wahrscheinlich nie passieren wird.
    Konsequenz, man müsste WA in Deutschland verbieten. Was mir Recht wäre, aber auch einer Zenur gleich käme. Und die lehne ich auch ab.

    Schwieriges Thema.

    #comfortably numb

  • Moin,
    ich sehe da noch ein anderes Problem:
    Gestern auf dem Nach-Hause-Weg kam im Radio ein Bericht darüber (Whatsapp, Einverständniserklärung der Kontakte, Datennutzung/-schutz bei Kindern...). Ist schon sicher schwierig, das in der Praxis alles zu überblicken - und auch ohne Messenger lauern im Betriebssystem und in Apps genügend Gefahren.
    Im Beitrag jedenfalls wurde etwas empfohlen worüber ich im ersten Moment einen Lacher ausgestoßen hatte, was im zweiten Moment aber eher verückt und traugig ist, wenn man den Mahnwahn und die Launen der "Rechtsverdreher", oder den Datensammelwahn von Firmen, Kriminellen und dem Staat betrachtet.
    Man soll mit seinen Kindern einen schriftlichen Mediennutzungsvertrag abschließen, um sich abzusichern!
    Hä... Ham die ein Rad ab!?!!! Demnächst mache ich einen Mediennutzungsvertrag mit mir selbst oder mit meinem Handy, damit ich bei Problemen etwas Schriftliches habe... Eine verrückte Welt!
    Am besten ist es wirklich den ganzen Müll abzuschaffen. Da braucht man sich auch keine Gedanken mehr zu machen über die Funktion der Messenger und über Spionage. Die A...Karte hat doch im Endeffekt immer der kleine Enduser. Viele sind einfach zu leichtgläubig, ggf. zu unbedarft oder einfach zu blöd, die Gefahren und die versteckten Absichten zu erkennen. Nicht umsonst sind die kleinen Stasi-Mikrofone so beliebt. Früher wurden Wohnungen verwanzt - heute stellen die Leute die Wanzen freiwillig auf...

    Einschränkung des Medienkonsums wäre sowieso besser, denn persönliche Gespräche und RICHTIGE soziale Kontakte sind IMMER besser als Internet. (Obwohl es bei weit auseinander wohnender Familie oder Freunden mit Messenger schon schöner ist..)

    Einmal editiert, zuletzt von Miaz (28. Juni 2017 um 08:41)

  • Zitat von "Doppellhelix" pid='31776' dateline='1498628510'


    ...Oder man verknackt WA dazu mir den Daten anders umzugehen, was wahrscheinlich nie passieren wird.
    Konsequenz, man müsste WA in Deutschland verbieten. Was mir Recht wäre, aber auch einer Zenur gleich käme. Und die lehne ich auch ab.

    Schwieriges Thema.

    #comfortably numb

    Die Taktik ist ja nicht neu. Erstmal Tatsachen schaffen wider besseren Wissens der Auswirkungen, um dann später sagen zu können, naja jetzt sind wir schon so weit, jetzt können wir nicht mehr zurück. Das ist bei Stuttgart 21 so, das ist bei den Verbrennungsmotoren so. Jeder weiß, dass wir keine Abgase mehr ausstoßen sollten und trotzdem kaufen sich die Leute so große Autos wie nie zuvor, um sich dann später darüber aufzuregen wenn Fahrverbote kommen müssen. Ist das hart? Ja! Aber sonst erreichen wir unsere Klimaziele nicht, die notwendigerweise über dem Recht des Individualverkehrs stehen.
    Gleiches bei Whatsapp. Hätte man die AGB gelesen wüsste man, dass man seine Kontakte hätte fragen müssen. Wenn dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt werden, sieht zum Glück unser Rechtssystem Strafen vor - zu tolerieren ist das auf jeden Fall nicht!
    Whatsapp hat in seinen AGB darauf hingewiesen, also sind sie fein raus. Wahrscheinlich kann es leider ohne weitere Gesetze dann nur über Einzelklagen gehen...

  • Das mit dem Mediennutzungsvertrag sieht eigentlich gar nicht mal so schlecht und ziemlich gut durchdacht aus, wenn man mal auf die Webseite schaut: https://www.mediennutzungsvertrag.de

    Da haben alle Themen (natürlich auch Privatsphäre, etc.) einen Platz. Es sollte wohl nicht primär zur rechtlichen Absicherung genutzt werden, das ist in der Tat etwas übertrieben, aber zum Aufstellen von Regeln ist die Seite gut geeignet.

  • Habe mir mal das Datenschutzgesetz angeschaut, dabei bin ich auf folgenden Paragraphen gestoßen : §44 - jede Datenschutz-Ordnungswidrigkeit wird sogar zur Straftat gemäß § 44 Bundesdatenschutzgesetz, wenn man bei Tatbegehung z.B. bestimmte unredliche Motive hatte
    Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe drohen.

    In dem 44er wird auf 43, Abs. 2 verwiesen, dort steht: "(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet..."

    Einmal editiert, zuletzt von okmobil (30. Juni 2017 um 22:30)