Die Innenminister wollen die Überwachung von Messengerdiensten ermöglichen. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es hier um Quellen-TKÜ, also dem Einsatz von Trojanern, die die Nachrichten auf dem Gerät des Verdächtigen abgreifen, bevor diese verschlüsselt abgeschickt werden.
Ob das verfassungsrechtlich standhalten wird, bleibt abzuwarten. In der Verfassung ist jedoch schon geregelt, dass die Behörden die Sicherheitslücken - die sie ja ausnutzen wollen - melden müssen. Und wenn der Verdächtige stets ein aktuelles Gerät verwendet, wird die Lücke gleich gestopft.
Man merkt echt, dass im September Wahlen sind. Weitere Themen der Innenministerkonferenz waren die Überwachung von Kindern. Die haben echt mittlerweile einen an der Klatsche. So populistisches Zeug verkauft sich halt besser als die Einstellung von Polizisten, die kosten ja Geld.
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Nächste Runde für den Überwachungsstaat!
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Die beste Überwachung macht aber keinen Sinn, wenn die Verantwortlichen nicht damit umgehen können --> siehe Berlin
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Davon wäre dann aber auch Threema betroffen, oder?
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Ob das verfassungsrechtlich standhalten wird, bleibt abzuwarten. In der Verfassung ist jedoch schon geregelt, dass die Behörden die Sicherheitslücken - die sie ja ausnutzen wollen - melden müssen.Wo? Zeig mir die Stelle? AFAIK ist das weder im Grundgesetz noch irgendwo anders geregelt. Das wäre sicher mal ein Gesetz wert…
Weitere Themen der Innenministerkonferenz waren die Überwachung von Kindern.Ja, es sollen die Fingerabdrücke von Asylbewerbern auch schon von 9-jährigen genommen werden.
Fairerweise muss man aber sagen, dass diese einige Forderungen nicht durch kamen, beispielsweise eine bundesweite Schleierverhandlung.
Davon wäre dann aber auch Threema betroffen, oder?Eine Überwachung auf dem Endgerät (Quellen-TKÜ) kann natürlich alle Kommunikationswege betreffen. Klar.
Übrigens lohnt es sich die Originalquelle zu lesen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/211440
Da sind auch ein paar nicht so wichtige, kleine (nicht überwachungsspezifische) Dinge drin erwähnt (Reichsbürger, Abschiebung nach Afghanistan, GETEX, etc.) die in vielen Medienberichten nicht genannt wurden. -
Da wollen wohl noch einige Gegenhalten!
E-Privacy-Verordnung: Entschlüsselung von Kommunikation soll verboten werden
heise online https://heise.de/-3746378
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Zitat
„Threema untersteht Schweizer Gesetzgebung und ist nicht zu einer solchen Kooperation verpflichtet“, sagte Firmen-Mitgründer Martin Blatter der WELT auf Anfrage. „Eine solche Kooperation würde unseren Grundwerten widersprechen.“