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BKA kann Telegram ausspionieren - und tut dies ohne RechtsgrundlageDer Messenger Telegram wird von einer Reihe von Nutzern dem populären WhatsApp vorgezogen - auf Grund seiner besseren Datenschutz- und Verschlüsselungs-Features. Deutsche Behörden haben aber längst Zugang zu den Gesprächsverläufen - wenn wohl auch nicht gerade auf legalem Weg.
Im konkreten Fall, von dem das Magazin Vice-Motherboard berichtet, geht es um Ermittlungen gegen die "Oldschool Society" (OSS). Dabei handelte es sich um eine rechtsterroristische Vereinigung, die im Mai vergangenen Jahres von den Polizeibehörden zerschlagen und vom Bundesinnenministerium verboten wurde.Eine Rolle bei den Ermittlungen spielte das Ausforschen der Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Organisation. Diese fanden ursprünglich wohl auf Facebook zusammen und setzten anfangs auf WhatsApp. Aufgrund der vemeintlich höheren Sicherheit wechselten sie später aber zum Telegram-Messenger. Dieser wurde seiner Zeit wegen der integrierten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vielfach gelobt. Was den Beschuldigten aber wohl nicht klar war: Die Krypto-Funktionen waren nur bei Gesprächen zwischen zwei Teilnehmern aktiv, nicht aber in Gruppenchats.
Um herauszufinden, was dort geschrieben wird, entwickelten Programmierer des Bundeskriminalamtes (BKA) eine Software, die eine Schwachstelle in der Telegram-Infrastruktur ausnutzte. Mit dieser konnten sie die Systeme dazu bringen, die Gesprächsverläufe an die Ermittlungsstellen zu kopieren, berichtete das Magazin unter Berufung auf einen Entwickler, der führend an der Sache beteiligt war. Wenige Tage nachdem man mit dem Tool aktiv wurde, folgte eine großangelegte Aktion, bei der die Behörden diverse Mitglieder der Gruppe verhafteten.
Keine Rechtsgrundlage
Das Problem: Nach Einschätzung verschiedener juristischer Experten gab es für das Vorgehen in dieser Form schlicht keine Rechtsgrundlage. Man kann hier durchaus die Ansicht vertreten, dass der Zweck in dem Fall die Mittel heilige und man schon einmal ein Auge zudrücken kann, wenn Beamte gegen die Rechtslage verstoßen - immerhin erfuhren die Ermittler aus den Chatprotokollen, dass ein Verdächtiger gerade Sprengstoff von einer Reise nach Tschechien mitgebracht hatte und es geplant wurde, mit diesem Sprengsätze für Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte zu bauen. Daraufhin handelten die Behörden schnell und setzten die Personen fest.Auf der anderen Seite kann das illegale Vorgehen jetzt weitere Probleme aufwerfen. Denn natürlich wissen auch die Strafverteidiger der nun Angeklagten vom Vorgehen des BKA und werden dies vor Gericht zum Einsatz bringen. Gut möglich, dass dadurch wichtige Beweismittel gegen die Beschuldigten ihren Wert verlieren. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die fragliche Software beim BKA nicht nur in diesem Fall zum Einsatz kam, sondern bis heute in diversen anderen Ermittlungsverfahren genutzt wird.
BKA kann Telegram ausspionieren...
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Das Magazin Vice hat dazu auch einen interessanten Artikel veröffentlicht, in dem ebenfalls dargelegt, wie der Hack im Einzelnen abgelaufen ist:
3,5 Gründe, warum der BKA-Hack gegen Telegram illegal ist
Zum Glück ist das Gleiche wegen der ID/Geräte-Bindung nicht bei Threema umsetzbar. Allerdings frage ich mich, wie das aussieht, wenn die verschlüsselte Verbindung für einen Desktop-Client geöffnet wird.
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"Gut möglich, dass dadurch wichtige Beweismittel gegen die Beschuldigten ihren Wert verlieren."
Ich bin zwar kein Anwalt, aber das halte ich für ein Gerücht. Meines Wissens gibt es diese verbotenen Früchte im deutschen Rechtsystem nicht. Es spielt überhaupt keine Rolle, wie Beweise erlangt wurden. Echt witzig außerdem, dass die Rechten mal wieder durch Dummheit überführt wurden. Ob das illegal oder legal war, wird für mich leider zunehmend uninteressant. Selbst bei klaren Rechtsverstössen, wie die Vernichtung zahlreicher Akten, drohen doch sowieso keine Konsequenzen. Das meiste wird dann einfach für die Zukunft legalisiert. Geheimdienste genießen hier doch völlige Narrenfreiheit.
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"Gut möglich, dass dadurch wichtige Beweismittel gegen die Beschuldigten ihren Wert verlieren."Ich bin zwar kein Anwalt, aber das halte ich für ein Gerücht. Meines Wissens gibt es diese verbotenen Früchte im deutschen Rechtsystem nicht. Es spielt überhaupt keine Rolle, wie Beweise erlangt wurden.
Natürlich dürfen NICHT alle Beweise, egal wie gewonnen, benutzt werden.
Startpunkt zu weiteren Recherchen hierzu wären die Stichwörter "Beweisverbot" und "Beweisverwertungsverbote", oder auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beweisver…wertungsverbote
und https://de.wikipedia.org/wiki/Beweisver…r_Beweisverbote- Andy
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Das war natürlich sehr zugespitzt formuliert, aber sie sind tatsächlich in den wenigstens Fällen explizit geregelt. "Falls das Gesetz nicht ausdrücklich regelt, dass aus einem Beweiserhebungsverbot ein Beweisverwertungsverbot folgt, muss dies durch Auslegung der Norm ermittelt werden." Alleine das ist schon eine große Absurdtität. Wenn Staatsorgane illegal Beweise beschaffen, sollten sie auch nicht vor Gericht verwendet werden dürfen und zwar immer.
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Hier noch der Link zum entsprechenden Artikel bei Netzpolitik
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Meines Wissens nach entscheidet das Gericht im Einzelfall ob ein Verwertungsverbot besteht.
Ich stelle mir gerade die Frage ob ein Anmelden mit der bekannten Telefonnummer mit einem Zweitgerät wirklich rechtlich als Hack zu sehen ist?
Zudem dürfen bei schweren Gewalttaten siehe § 100b Strafprozessordnung in DE Telefondaten abgehört werden, wenn wie in diesem Fall ein Staatsanwalt dies genehmigt.Darauf geht der Artikel überhaupt nicht ein ob eine andere Genehmigung vorhanden war.