BKA kann Telegram ausspionieren...

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  • Quelle: http://winfuture.de/news,95315.html

    Einmal editiert, zuletzt von Chris (9. Dezember 2016 um 21:13)

  • "Gut möglich, dass dadurch wichtige Beweismittel gegen die Beschuldigten ihren Wert verlieren."

    Ich bin zwar kein Anwalt, aber das halte ich für ein Gerücht. Meines Wissens gibt es diese verbotenen Früchte im deutschen Rechtsystem nicht. Es spielt überhaupt keine Rolle, wie Beweise erlangt wurden. Echt witzig außerdem, dass die Rechten mal wieder durch Dummheit überführt wurden. Ob das illegal oder legal war, wird für mich leider zunehmend uninteressant. Selbst bei klaren Rechtsverstössen, wie die Vernichtung zahlreicher Akten, drohen doch sowieso keine Konsequenzen. Das meiste wird dann einfach für die Zukunft legalisiert. Geheimdienste genießen hier doch völlige Narrenfreiheit.


  • "Gut möglich, dass dadurch wichtige Beweismittel gegen die Beschuldigten ihren Wert verlieren."

    Ich bin zwar kein Anwalt, aber das halte ich für ein Gerücht. Meines Wissens gibt es diese verbotenen Früchte im deutschen Rechtsystem nicht. Es spielt überhaupt keine Rolle, wie Beweise erlangt wurden.


    Natürlich dürfen NICHT alle Beweise, egal wie gewonnen, benutzt werden.
    Startpunkt zu weiteren Recherchen hierzu wären die Stichwörter "Beweisverbot" und "Beweisverwertungsverbote", oder auch:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Beweisver…wertungsverbote
    und https://de.wikipedia.org/wiki/Beweisver…r_Beweisverbote


    - Andy

    Einmal editiert, zuletzt von andyg (11. Dezember 2016 um 19:56)

  • Das war natürlich sehr zugespitzt formuliert, aber sie sind tatsächlich in den wenigstens Fällen explizit geregelt. "Falls das Gesetz nicht ausdrücklich regelt, dass aus einem Beweiserhebungsverbot ein Beweisverwertungsverbot folgt, muss dies durch Auslegung der Norm ermittelt werden." Alleine das ist schon eine große Absurdtität. Wenn Staatsorgane illegal Beweise beschaffen, sollten sie auch nicht vor Gericht verwendet werden dürfen und zwar immer.

  • Meines Wissens nach entscheidet das Gericht im Einzelfall ob ein Verwertungsverbot besteht.
    Ich stelle mir gerade die Frage ob ein Anmelden mit der bekannten Telefonnummer mit einem Zweitgerät wirklich rechtlich als Hack zu sehen ist?
    Zudem dürfen bei schweren Gewalttaten siehe § 100b Strafprozessordnung in DE Telefondaten abgehört werden, wenn wie in diesem Fall ein Staatsanwalt dies genehmigt.

    Darauf geht der Artikel überhaupt nicht ein ob eine andere Genehmigung vorhanden war.