Ich habe es auch mal abgeschickt und zusätzlich eine E-Mail an Jan Phillip Albrecht jan.albrecht@europarl.europa.eu
@"Doppellhelix"
Danke für die obige Adresse und den Link zum Europaabgeordneten, der sich besonders für Datensicherheit und Datenschutz in Europa einsetzt.
Ich habe ebenfalls eine Mail an Ihn gesendet:
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Sehr geehrter Herr Albrecht,
wie ich durch Recherche erfahren habe, setzen Sie sich als Europaabgeordneter sowie Ihr Mitarbeiterstab besonders für die Datensicherheit / Datenschutz im europäischen Maßstab ein.Ich habe folgendes Anliegen:
Zum 25.09.16 tritt die neue Datenschutzrichtlinie der Whatsapp Inc.in Kraft.
Mir geht es speziell um folgenden Abschnitt der Datenschutzrichtlinie, der die Nichtnutzer der Dienste betrifft:
" ... Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Nummern zur Verfügung zu stellen. ..."
https://www.whatsapp.com/legal/?l=de#pr…tion-we-collect
- durch den geplanten Datenaustausch von Whatsapp und Facebook bekommt dieser Passus eine größere und für den Privatmenschen unüberschaubare Dimension - Welche Daten werden wie und durch wen komerziell verwertet?
- Nichtnutzer ( ... sonstige Kontakte ... ) der Dienste der Facebookunternehmensgruppe, die sich ganz bewußt gegen eine Nutzung dieser Dienste entschieden haben, haben keine Möglichkeit die Weitergabe und Verwertung Ihrer Telefonnummern (und eventuell weiterer Daten - unbekannt?) zu verhindern, wenn ein Whatsapp Nutzer die Datenschutzrichtlinie aktzeptiert hat.
Es gibt für Nichtnutzer keine Möglichkeit, zu erkennen und zu kontrollieren, welcher Whatsapp Nutzer die Nichtnutzer Telefonnummer gespeichert hat und unautorisiert der Verwendung zugestimmt hat.
Zum Einen wälzt die Facebookunternehmensgruppe die Verantwortung für die Einholung der Einwilligung zur Datenverwertung auf den einzelnen Whatsapp Nutzer ab - für mich rechtlich fragwürdig.
Zum Anderen wird hier meiner Meinung (mindestens)
- nach das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Nichtnutzer verletzt.
- gegen das Bundesdatenschutzgesetz Paragraf 4 verstoßen
- gegen Telekommunikationsgesetz TKG Paragraf 88 Abs. 3, TKG Paragraf 105 Abs. 2 verstoßen
- welches europäisches Recht verletzt wird, ist mir leider nicht bekanntIch bin Laie (in Bezug auf Datenschutz und Recht) und betroffener Nichtnutzer. Mein Rechtsempfinden sagt mir, daß sich auch ausländische Firmen mit Sitz im Ausland an deutsches / europäisches Recht halten müssen.
Ich bin höchst empört über die Vorgehensweise des Facebookunternehmens und möchte mich dagegen wehren.
Bisher habe ich Folgendes unternommen:
- Beschwerdemail an die Bundesdatenschutzbeauftragte mit Antwort:
Zitat: " ... Ich habe WhatsApp auf den Verstoß gegen deutsches Telekommunikationsrecht hingewiesen und zur Stellungnahme aufgefordert. ..."
(zur Info: Antwortmail des BFDI im Anhang)- Anfragemail an die Verbraucherzentrale, ob von deren Seite Maßnahmen gegen die Datenschutzrichtlinie geplant sind sowie mit der Bitte, falls noch nicht geschehen, dagegen vorzugehen.
Meiner Meinung nach hat das Problem jedoch eine europäische Dimension, weswegen ich mich an Sie und Ihre Mitarbeiter wende, mit der Hoffnung, dass Sie sich des Problems forciert annehmen.
Wie ich aus den Medien erfahren habe, will sich die EU Wettbewerbskommision erneut der Datenfusion zwischen Facebook und Whatsapp annehmen.
Für die aktuelle Situation hilft das jedoch wenig, wenn die Datenschutzrichtlinie zum 25.09.16 wirksam wird und die Daten der Nichtnutzer erfasst und in der Facebookunternehmungsgruppe im Umlauf sind bzw. verwertet werden.
Ich bitte Sie, sich verstärkt dafür einzusetzen, daß dies nicht geschieht.
Mit freundlichen Grüßen
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