Den Anwalt habe ich schon in einem anderen Bericht gelesen.Er war es, der die Option Brief an WhatsApp" für Betroffene Nicht-WhatsApp-Nutzer genannt hat, eider ohne jegliche Konkretion.
Der Bericht ist zwar jetzt auch sehr klar geschrieben, sagt aber auch nicht, was man als Betroffener tun kann! Ich will was für meine persönliche Sicherheit tun und nicht nur über WA schimpfen!
Vor WhatsApp-Datenweitergabe schützen
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Möchte auf meinen Beitrag im Thema WhatsApp gibt Nutzerdaten an Facebook weiter!
verweisen:https://threema-forum.de/thread-2291-po…8.html#pid24228
Schreibt an den Bundesdatenschutzbeauftragten.
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Tja, das habe ich getan. Aber irgendwie habe ich das Bedürfnis noch mehr zu tun, um meine persönlichen Ziele durchzusetzen.
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Guten morgen,
ich habe bereits dahin geschrieben (per eMail):
--> Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf,
und um Informationen zu meinen Schutz egbeten. Außer einer Eingangsbestätigung vor 8 Tagen ist noch nichts zurück gekommen. -
Könntet ihr vielleicht die Vorlagen anonymisiert zur Verfügung stellen die ihr geschrieben habt.
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
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Hallo,
klar.
Zitat
Sehr geehrte Damen und HerrenAm 25. August diesen Jahres hat WhatsApp neue Nutzungsbedingungen angekündigt. In diesen stehen einige rechtlich, zumindest fragwürdige, Absätze drin, wegen derer ich überlege, Whatsapp verlassen zu müssen.
Außer dass über die neuen Nutzungsbestimmungen in den technischen News "gemeckert" wird, hat sich noch keine Rechtsseite mit den neuen Nutzungsbedingungen beschäftigt, beziehungsweise dazu etwas veröffentlicht. Auch von Seiten des Datenschutz / der Datenschützer in Deutschland, habe ich noch keine News gefunden. Daher wende ich mich heute an Sie, um weitere Informationen zu erhalten, wie ich mich gegebenenfalls whatsapp gegenüber verhalten soll.
Mich stören mindestens zwei Punkte in den neuen Nutzungsbedingungen.
- 1.: Ist es die Herausgabe der Daten aus meinem Adressbuch. Da ist die Frage, welche Daten werden tatsächlich weitergegeben. Neben Telefonnummern habe ich auch persönliche Anschriften, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, und weitere persönliche Informationen meiner Kontakte eingegeben. Hier ist jetzt die Frage ob diese Gesamt an Facebook übermittelt werden. Denn in einem weiteren Satz steht drin, dass selbst bei Verweigerung, auf jeden Fall die Telefonnummer weiter gegeben wird.- 2.: Des weiteren stört mich der Passus, dass ich autorisiert sein soll, diese Daten von meinen Kontakten aus dem Adressbuch weitergeben zu dürfen. Diese Autorisation besitze ich nicht und darf demnach den Nutzungsbestimmungen von Whatsapp nicht zustimmen. (Habe ich bislang auch nicht gemacht, ich verweise zur Zeit immer noch auf später).
- 3. stört mich, was gestern noch raus gekommen ist, dass zukünftig Werbetreibende per WhatsApp an mich ran treten dürfen.
Wie soll man sich als Nutzer nun verhalten?
- WhatsApp verlassen?
- Doch zustimmen und sich strafbar machen?Des Weiteren müsste ich allen meinen Kontakten, die meine Telefonnummer und weitere Daten im Telefon/PC etc. haben, untersagen, dass sie den Nutzungsbestimmungen zustimmen dürfen, da ich nicht möchte, dass meine Daten bei Facebook landen (ich habe bei Facebook nicht viel eingetragen schon gar nicht meine Telefonnummer, was für die öffentlichen Besucher sichtbar ist). Darüber hinaus müsste ich auch Leute kontaktieren, von denen ich gar nicht weiß, das sie meine Nummer eingespeichert haben, um die Übertragung der Daten zu verhindern.
Letztlich ist es mir gar nicht möglich, zu verhindern, dass meine Daten an Facebook gehen, weil irgend jemand diese weitergeben wird.Besteht die Möglichkeit, dass ganze zu verhindern, indem man zumindest in D verhindert, dass dieses Datenabgreifen stattfindet?
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich auf eine
Rückmeldung Ihrerseits freuen.Bidde...
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Guten morgen,ich habe bereits dahin geschrieben (per eMail):
--> Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf,
und um Informationen zu meinen Schutz egbeten. Außer einer Eingangsbestätigung vor 8 Tagen ist noch nichts zurück gekommen.MK70
Wie in meinem Beitrag im Nachbarthema geschrieben, hatte ich mich auch zunächst an den Landesbeauftragten meines Bundeslandes gewendet.
Ich wurde jedoch explizit an die Bundesbeauftragte verwiesen.Zitat aus Mail:
Zitat
... Als Aufsichtsbehörde nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind wir ausschließlich für den sog. nicht-öffentlichen Bereich in ... zuständig, also in der Regel für Firmen und Unternehmen der privaten Wirtschaft, Freiberufler, Vereine, usw., die ihren Firmensitz oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit in ... haben.Abgesehen vom Unternehmenssitz liegt der Schwerpunkt der Leistungserbringung bei Whats App in der Transportdienstleistung, d.h. dem Übertragen von Signalen, sodass der Internet-Dienst als Telekommunikationsdienst einzustufen ist. Für die Kontrolle der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Bereich der Telekommunikationsdienste ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (http://www.bfdi.bund.de) zentral zuständig (§ 115 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz/TKG).
Wir bitten daher, sich mit Ihrem Anliegen an diese Institution zu wenden. ...
Ich vermute, daß dies so für alle Bundesländer gilt.
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Ah, ok...
Dann sende ich denen meinen Text doch einfach mal dahin... :daumen:
EDIT: Erl.
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Tja, das habe ich getan. Aber irgendwie habe ich das Bedürfnis noch mehr zu tun, um meine persönlichen Ziele durchzusetzen.PRAM und alle Interessierten
Das möchte ich auch! Ich fühle mich ohnmächtig und ausgeliefert, ohne zu wissen, wie ich als Privatperson diesen Datenmißbrauch verhindern kann.
Mein Groll und meine Wut beziehen sich vor allem auf die Verwertung der Daten der Nichtnutzer, wie ich es bin.
Als Nutzer kann ich entscheiden, nutze ich weiterhin diesen Dienst oder nicht. (Mit allen Konsequenzen)
Diese Entscheidungsfreiheit / recht habe ich als Nichtnutzer nicht!Irgendwo in einem der Themen zur Problematik hier, habe ich gelesen, daß Whatsapp schon länger die Telefonbücher ausliest.
Zum Einen bekommt das durch die Zusammenlegung von Whatsapp und Facebook ja eine viel größere Dimension!
Zum Anderen beschäftige ich mich i.d.R. nicht mit den Datenschutzrichtlinien von Diensten und Angeboten, die ich überhaupt nicht nutze!Auf die Problematik aufmerksam geworden bin ich nur durch das zufällige Lesen des Themas hier im Forum.
Eigentlich interessiert mich Whatsapp und co. überhaupt nicht, da ich es nicht nutze und dachte, eigentlich nicht betroffen zu sein - nun aber hintenrum doch!Ich habe heute nocheinmal eine Anfrage an die Verbraucherzentrale meines Bundeslandes gestellt. Ob Maßnahmen geplant oder bereits durchgeführt wurden, um das Wirksamwerden der Datenschutzrichtlinie zu verhindern.
[hr]
Hier meine Mail an die Verbraucherzentrale:Zitat
Betreff: Anfrage bezüglich Maßnahmen der Verbraucherzentralen gegen whatsapp Datenschutzrichtlinie hinsichtlich Verwertung Telefonnummern von NichtnutzernSehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hiermit anfragen, ob seitens der Verbraucherzentrale(n) Maßnahmen gegen die neue Datenschutzrichtlinie der Whatsapp Inc., die meines Wissens zum 25.09.16 wirksam wird, geplant oder durchgeführt wurden?
Mir geht es speziell um folgenden Abschnitt der Datenschutzrichtlinie, der die Nichtnutzer der Dienste betrifft:
" ... Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Nummern zur Verfügung zu stellen. ..."
https://www.whatsapp.com/legal/?l=de#pr…tion-we-collect
Als Nichtnutzer ( ... sonstige Kontakte ... ) der Dienste der Facebookunternehmensgruppe können meine Telefonnummern (und eventuell weitere Daten?) ohne meine Einwilligung, Wissen und Kontrolle von diesem Unternehmen verwendet, verwertet und genutzt werden, sobald meine Telefonnummern im Gerätetelefonbuch von Whatsapp Nutzern erfasst sind und diese die Datenschutzrichtlinie akzeptiert haben.Das widerspricht meiner Meinung nach dem Bundesdatenschutzgesetz Paragraf 4.
Ich habe bereits eine Beschwerdemail an die Bundesdatenschutzbeauftragte ( http://www.bfdi.bund.de ) geschickt. In einer Antwortmail wurde mir u.a. Folgendes geschrieben:
" ... Ich habe WhatsApp auf den Verstoß gegen deutsches Telekommunikationsrecht hingewiesen und zur Stellungnahme aufgefordert. ..."
Ich sende Ihnen im Anhang diese Antwortmail mit.
Diese Maßnahmen erscheinen mir zu wenig ausreichend, um das Inkrafttreten der Whatsapp Datenschutzrichtlinie zum 25.09.16 zu verhindern.
Ab dem 25.09.16 sind die Daten erfasst und im Umlauf!
Ich als Privatperson und NICHTNUTZER sehe keine Möglichkeit, wie ich diesen Mißbrauch meiner Daten verhindern kann.Mir ist nicht bekannt, welche Möglichkeiten die Verbraucherzentralen diesbezüglich haben. Aus den Medien ist mir jedoch in Erinnerung, daß in der Vergangenheit die Verbraucherzentralen erfolgreich gegen Datenschutzverstöße vorgegangen sind?!
Ich bitte Sie, falls noch nicht geschehen, im Sinne vieler Betroffener gegen diese Datenschutzverletzung vorzugehen!Mit freundlichen Grüßen
NameAnschrift
P.S. Bitte leiten Sie ggf. diese Anfrage an die richtige zuständige Stelle weiter!
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Eigentlich interessiert mich Whatsapp und co. überhaupt nicht, da ich es nicht nutze und dachte, eigentlich nicht betroffen zu sein - nun aber hintenrum doch!Selbst das Argument hat bei vielen nicht gezogen und wurde nur lapidar (das waren noch die Antworten ohne "Beleidigung") mit folgendem beantwortet:
"Unsere Daten sind doch eh schon überall, da macht das bei FB auch nichts mehr."Auch das Argument: "Du bist doch bei FB, was willst Du eigentlich?" kann man erstmal mit nichts entkräften. Auf sowas hab ich nur geantwortet, dass FB aber nur das von mir hat, was ich möchte, nicht was über andere jetzt ausgeliefert wird.
Die Leute interessiert es nicht. Sie wollen nicht verstehen, was sie machen und Rechtsempfinden scheint ja eh inzwischen bei nur noch wenigen vorhanden zu sein.
Mein Hinweis, "wenn der erste Verklagt wird!", wurde ebenfalls nur damit beantwortet: "Beweise doch erstmal, dass das wirklcuh von meinem Handy gekommen ist."Ich habe diese speziellen Chatprotokolle allerdings gesichert!!! :sauer:
Das man das jetzt schon machen muss, ist einfach lächerlich... :sauer: -
Hier meine Mail an die Bundesdatenschutzbeauftragte:
Zitat
Betreff: Beschwerde gegen whatsapp Datenschutzrichtlinie bezüglich Verwendung Telefonnummern von NichtnutzernGuten Tag,
meine Beschwerde richtet sich gegen den folgenden Abschnitt der Datenschutzrichtlinie vom 25.08.2016 der Whats App Inc.:
" ... Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Nummern zur Verfügung zu stellen. ..."
https://www.whatsapp.com/legal/?l=de#pr…tion-we-collectUnternehmensadresse gemäß Homepage:
WhatsApp Inc.
Privacy Policy
1601 Willow Road
Menlo Park, Kalifornien 94025
Vereinigte Staaten von AmerikaBeschwerde:
Als Nichtnutzer ( ... sonstige Kontakte ... ) der Dienste der Facebookunternehmensgruppe können meine Telefonnummern ohne meine Einwilligung, Wissen und Kontrolle von diesem Unternehmen verwendet und genutzt werden, sobald meine Telefonnummern im Gerätetelefonbuch von Whatsapp Nutzern erfasst sind und diese die Datenschutzrichtlinie akzeptiert haben.
Das widerspricht meiner Meinung nach dem Bundesdatenschutzgesetz Paragraf 4.Mit freundlichen Grüßen
Name
Anschrift
[hr]
MK70
Fast genau so erlebe ich es auch in meinem Umfeld! (wie wahrscheinlich jeder, der ein bisschen mehr für Aufmerksamkeit beim Datenschutz argumentiert)
Aber das ist ja hier im Forum schon öfter ausgiebig Thema gewesen. -
Ich werde heute auch noch eine Mail schreiben.
Mal eine Frage wäre es nicht auch eine weitere Möglichkeit eine Mail an die Bundesregierung oder der Bundeskanzlerin zu senden? Wenn ja würdet ihr den gleichen Inhalt wie bei der Mail an die BfDI verwenden?
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MK70
Ich habe die Mail mal für diejengen angepasst die nicht bei FB oder WA sind. Obwohl es auch für diese geeignet ist. Ich hoffe das stört Dich nicht.Zitat
An den Datenschutzbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland
per Email an servicebuero@bfdi.bund.deSehr geehrte Damen und Herren
Am 25. August diesen Jahres hat WhatsApp neue Nutzungsbedingungen zum 25.09.2016 angekündigt. In diesen stehen einige rechtlich zumindest fragwürdige Absätze drin wegen derer ich mir um meine Daten große Sorge machen.
Außer dass über die neuen Nutzungsbestimmungen in den technischen News "gemeckert" wird, hat sich noch keine Rechtsseite mit den neuen Nutzungsbedingungen beschäftigt, beziehungsweise dazu etwas veröffentlicht. Auch von Seiten des Datenschutz / der Datenschützer in Deutschland habe ich noch keine Stellungnahme gefunden. Daher wende ich mich heute an Sie um weitere Informationen zu erhalten wie ich mich gegebenenfalls WhatsApp gegenüber verhalten soll.
Mich, und da denke ich mal bin ich nicht der einzige, stören mindestens zwei Punkte in den neuen Nutzungsbedingungen.
1.: Die Herausgabe der Daten aus Adressbüchern in denen ich gelistet bin. Da ist die Frage, welche Daten werden tatsächlich weitergegeben. Neben Telefonnummern können auch persönliche Anschriften, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten sowie weitere persönliche Informationen eingegeben worden sein. Hier ist die Frage ob diese Daten in ihrer Gesamtheit an Facebook übermittelt werden. Denn in einem weiteren Absatz steht,, dass selbst bei Verweigerung auf jeden Fall die Telefonnummer weiter gegeben wird.
2. Des weiteren ist es rechtlich Zweifelhaft das jeder WhatsApp User der mich im Adressbuch gespeichert hat autorisiert sein soll diese meine Daten aus seinem dem Adressbuch weitergeben darf. Diese Autorisation habe ich niemanden gegeben so das theoretisch kein WhatsApp User meine Daten weitergeben darf. Allerdings ist das für mich nicht überprüfbar, da ich als Nicht-WhatsApp Nutzer auch nicht weiß wer meine Daten wohin auch immer weiter gibt.
Wie soll ich mich jetzt verhalten, da ja anscheinend jeder dritte Deutsche WhatsApp auf seinem Telefon hat und ich keine Chance mehr auf informelle Selbstbestimmung meiner Daten, wie im bundesdeutschen Recht vorgesehen, habe?
Des weiteren müsste ich allen meinen Kontakten, die meine Telefonnummer und weitere Daten im Telefon/PC etc. haben untersagen den Nutzungsbestimmungen zuzustimmen da ich nicht möchte dass meine Daten bei einer dem Facebook Konzern angehörigen, bzw. neu erworbenen oder neu gegründeten Firma zur weiteren Verwertung bereit gestellt werden. (ich bin kein Nutzer dieser Firmen). Zudem müsste ich auch Leute kontaktieren, von denen ich gar nicht weiß das sie meine Daten eingespeichert haben, um die Übertragung der Daten zu verhindern.
Letztlich ist es mir also gar nicht möglich zu verhindern, das meine Daten an den Facebook Konzern gehen, weil irgend jemand mit Sicherheit durch diese Zustimmung meine Daten weitergeben wird.Besteht die Möglichkeit, das ganze zumindest in Deutschland, besser noch generell zu verhindern das meine Daten ohne meine Einwilligung nicht weiter verbreitet werden?
Ich bitte um eine Rückantwort Ihrerseits.
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Kein Problem...
Ist kein Urheberrechtlich hohes Gut :zunge:
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Danke,
vielleicht fällt dem ein oder anderen auch noch was dazu ein.
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Beschwerden würde ich mich beim Datenschutzbeauftragten des Landes und des Bundes.
Desweiteren bei den von mir gewählten Politikern in Kreis oder Stadt bzw. Bundesland.
Ne Mail lässt sich ja relativ einfach neu adressieren. Ich denke bei einem solchen Thema muss die Masse es machen, je mehr desto besser.
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Ich habe es auch mal abgeschickt und zusätzlich eine E-Mail an Jan Phillip Albrecht jan.albrecht@europarl.europa.eu
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Soeben Email an bfdi geschickt.
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Ich habe auch ne E-Mail an BfDI und LDI geschrieben
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Ich habe ebenfalls eine eMail an den bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz geschrieben.
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