WhatsApp - Gefahr für Privatsphäre und Entwicklung

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  • Also beim Lesen des Heise-Arikels dachte ich zunächst: "Hm. Threema ist ja nicht sooo viel anders" Auch hierüber besteht selbstverständlich die Gefahr von Sexting. Wenn bei Einrichtung von Threema die Handynummer angegeben wird, kann erstmal auch jeder, der die Nummer hat, Kontakt aufnehmen.

    Schon bei den Leitsätzen des Urteils wurde mir dann aber klar: Okay, Threema ist ja anders ...

    Ich habe ca. eine Stunde gebraucht, das Gesamturteil zügig zu lesen, bzw. passagenweise konzentriert zu überfliegen. Hier ein paar Eindrücke:

    Maßgeblich für den Unterschied sind bspw.:
    - Blockieren unbekannter Kontakte
    - Option, das eigene Adressbuch gar nicht abzugleichen
    - Option, die eigene Nummer nicht angeben zu müssen
    Diese Dinge wurden durch das Amtsgericht konkret an Whatsapp kritisiert.


    Threema wird (neben Wire und Hoccer) auch wörtlich und positiv erwähnrt:
    "Insgesamt stieg durch verfügbare Apps wie "WhatsApp" und den ebenfalls verbreiteten Pendants wie z.B. "Telegram", "Viber", "Threema", "Line", "Snapchat", "Apple iMessage" oder "Google Hangouts" (Quelle: Studie "Jung und vernetzt", a.a.O., S. 27; http://www.swp.de/ulm/nachrichte…t-SMS-verliert- und-verliert;art4325,3663182) die Nutzung von Messenger-Apps in den vergangenen Jahren ganz erheblich an, während zugleich die Nutzung von SMS parallel deutlich und konstant zurückging."

    Um dem Kindesvater bzw. den Eltern hier eine Hilfestellung zu geben, empfehlen sich nach den insoweit eingeholten Erkundigungen zum Beispiel die Messenger-Apps "Hoccer" (Details unter http://www.hoccer.com) "Threema" (Details unter http://www.threema.ch) oder "Wire" (Details unter http://www.wire.com). Alle drei genannten Apps haben gemeinsam, dass sie eine Anmeldung und Nutzung entweder gänzlich ohne persönliche Daten (Hoccer & Threema), somit vollständig anonym ermöglichen (Quelle: Hochschule der Medien Stuttgart, "WhatsApp-Alternativen im Check", 26.01.2016 - http://www.hdm-stuttgart.de/view_news?ident=news20160114155701) oder aber nur mit einer E-Mail-Adresse anstatt der Mobilfunk-Nummer (Wire) ermöglichen. Nach entsprechender anonymer Einrichtung ist bei diesen Messengern somit eine Kontaktaufnahme durch unerwünschte Dritte rein über die Kenntnis der Mobilfunknummer nichtmehr möglich.

    - Die Messenger-App "Threema" kostet demgegenüber einmalig zwischen ca. 2 € und 3 €, je nachdem welcher (App-)Store zum Download ausgewählt wurde. Sodann ist sie laufend kostenfrei. Die App kommt bezüglich ihrer Benutzeroberfläche offenbar der App "WhatsApp" am nächsten. Der Betreiber der App sowie die Server befinden sich vollständig in der Schweiz und unterliegen dortigem Datenschutzrecht. Nach Durchsicht der im Internet einsehbaren Datenschutz- und Privatsphäre-Bedingungen dürften keine Bedenken bestehen, dass diese App für die hier betroffenen Kinder angemessen ist. Der Betreiber weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die App angesichts des hohen Sicherheitsstandards und der umfassend beachteten Privatsphäre- und Datenschutz-Regeln zur Nutzung ohne Altersbeschränkung geeignet erscheint. [...] Gerichtsbekannt verhält es sich überdies so, dass sämtliche vorgenannten alternativen Messenger störungsfrei neben der App "WhatsApp" installiert und genutzt werden können; mithin müssen die gewünschten Kontaktpersonen nicht davon überzeugt werden, dass sie ihrerseits ebenfalls die App "WhatsApp" deinstallieren, sondern sie sollen lediglich eine weitere App auf ihrem Smartphone oder Tablet installieren, um den Kontakt mit den hiesigen Kindern über diesen zweiten Messenger-Kanal sicherzustellen.

    Für die, die nicht das gesamte Urteil lesen wollen, weitere in meinem Augen interessante Zitate des Urteils:


    Diese Regelungen gemäß den "WhatsApp"-AGB bedeuten für den Nutzer im Tatsächlichen:
    Unmittelbar nach Bestätigen der AGB und nach der Erstinstallation der Anwendung greift "WhatsApp" auf das gesamte digital gespeicherte Telefonbuch auf dem Gerät des Nutzers zu und kopiert unverzüglich alle hinterlegten Telefonnummern von dem Telefon des Nutzers auf seine eigenen "WhatsApp"-Server (=Speicherorte) in Kalifornien. Dies bedeutet, dass der "WhatsApp"-Nutzer mit dieser Bestätigung gegenüber "WhatsApp" die Telefondaten aller seiner Telefonkontakte -typischerweise Verwandte, Freunde, Kollegen, Dienstleister, Kunden oder Geschäftspartner u.a. - vollständig an "WhatsApp" preisgibt.

    Die Zwangsvernetzung mit allen Personen, welche im eigenen Smartphone mit Telefonnummer hinterlegt sind - gleich aus welchem Grunde und mit welcher persönlichen Beziehung dies der Fall ist, z.B. ob die andere Person eng befreundet oder nur entfernt bekannt ist, oder ob im minderjährigen oder erwachsenen Alter befindlich - sowie die dann noch in der App an alle diese Kontakte gleichermaßen und automatisch herausgegebenen persönlichen Informationen - z.B. betreffend das in der Anwendung eigens bereit gestellte Profilfoto, den jeweils letzten Online-Status und die nach Voreinstellung ("Default") grundsätzlich automatisch erteilten Lesebestätigungen - stellen eine massive Beeinträchtigung der Privatsphäre dar.

    Nach den derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts sind als Kindersicherungen beispielsweise die Anwendungen "Surfgarten" (für Apple/iOS-Geräte), "Child Protect" (für Google-Android-Geräte) oder "Kids Place - Mit Kindersicherung" (ebenfalls für Google-Android-Geräte) geeignet. (weiterführend: vgl. http://www.androidpit.de, "Jugendschutz mit Android", v. 24.2.2015)

    Doch anders als ein rein analog und "offline" geführtes Tagebuch wird die digitale Kommunikation und werden Bilder, Notizen und Webseiten oder Links durch den Nutzer, mithin auch durch den Minderjährigen, laufend und vornehmlich "online" geführt und dabei sowohl an eigene, persönlich bekannte Kontakte als auch zum Teil sogar an unbekannte Dritte elektronisch weitergeleitet, "geteilt", "gepostet" und veröffentlicht. Hiernach besteht nach hiesiger gerichtlicher Überzeugung kein vernünftiger Grund, nicht auch den Eltern grundsätzlich und zuvorderst zu gewähren, die auch gegenüber anderen Personen durch den Minderjährigen vielfältig veröffentlichten Inhalte durchzusehen, dies stets mit dem Ziel, die Kinder in allen Fällen adäquat zu schützen.


    Auch interessant an dem Urteil sind die Verweise auf eine Studie "Jung und vernetzt", in der es um die Smartphonenutzung bei Kindern und Jugendlichen geht.

    Gruß, Patrick
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    Handy: Samsung Galaxy Note 8
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    Threema: V. 4.22
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  • Was mich ein bisschen irritiert, dass die andere Person des Chats (zum chatten gehören ja bekanntlich mind. 2 Personen) zum einen wohl nicht erwähnt wird und wohl nicht strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wird.

    Ich habe vor ein paar Monaten einen Bericht gelesen, wo so etwas innerhalb einer Schule / Klasse abgelaufen ist und das kann durchaus auch mit Threema (oder jedem anderen Messenger) passieren. Ich denke es ist nicht korrekt, das ganze nur auf Einen Messenger zu beziehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mogli (11. August 2016 um 21:49)

  • Das Familiengericht kümmert sich ja nicht um das Strafrecht, sondern hier um die Pflichten der Eltern. Der im Raum stehende Straftatbestand steht auf einem andern Blatt.

    Kritisiert wird auch nicht nur oder ausschließlich Whatsapp, sondern im Grunde alle Messenger mit "Zwangsvernetzung", also wo die eigenen Handynummer zwingend angegeben werden muss und/oder das Adressbuch auf die Server geladen wird, ohne dass man Einfluss darauf nehmen kann.

    Außerdem wurden die AGB von Whatsapp kritisiert :)

    Gruß, Patrick
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  • Zum einen untersagt Whatsapp in den AGB ja eh die Nutzung für unter 16jährige.

    Zum anderen lässt sich solch ein Missbrauch wohl auch mit Threema nicht vermeiden. Mal ehrlich, welcher Jugendliche untersagt denn den Adressbuch abgleich bzw. gibt nicht seine Handynummer an? Wie sonst soll man denn gefunden werden, von den anderen? Kann ich sogar verstehen, wenn ich so mit dem Internet aufgewachsen wäre, wie die Jugend heutzutage würde ich das ganze wahrscheinlich auch lockerer sehen.

  • Chris: das sieht das AG wohl anders ...

    Wäre der Messenger korrekt eingerichtet worden, nämlich ohne Angabe der Handynummer, dann wäre es zu der "Belästigung" gar nicht gekommen.

    Und bei Threema kann man ja Unbekannte auch komplett blockieren.

    Gruß, Patrick
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  • @patrick Laut dem AG stimmt es, da hast Du Recht. Zumal Threema auch extra genannt wird... Dennoch könnte man es m.M. auch anderweitig auslegen - aber okay, hoffen wir mal, dass es nicht so weit kommt. Schlimm genug, dass es nun bei WhatsApp so der Fall ist. Die Familie wird mit Sicherheit nun umsteigen :D

    @ok-mobil http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/defaul…l#docid:7616531

    Einmal editiert, zuletzt von Chris (12. August 2016 um 07:34)

  • Vielleicht tut sich hier eine Chance für Threema auf, sich bei Kindern/Jugendlichen besser zu verbreiten (bzw. von den Eltern verbreitet zu werden ;) )

    Ich denke da an sowas wie eine Threema-interne Kindersicherung, mit der man den Zugang zu bestimmten Einstellungen mit PIN blockieren kann (bspw. "Unbekannte blockieren").

    Bis zur Vorgängerversion war es ja so, dass man "nur" die gesamte App mit PIN schützen konnte. Seit der Einführung der "PrivatChats" ist die App grds offen, aber die Privatchats eben nicht. Dabei ist mir aufgefallen, dass auch die Einstellungen zur "Sicherheit" mit dem PIN geschützt werden; weil ja niemand den PIN-Schutz einfach global ausschalten können soll.
    Wenn nun diese Sperre auf die Einstellungen zur "Privatsphäre" erweitert würde, könnte man von einer Kindersicherung sprechen.

    Und die Kids können die Bereiche "Erscheinungsbild", "Benachrichtigungen" und "Chat" noch selbst verändern, um ihr Threema anzupassen.

    Eventuell sollten Änderungen im Bereich "Meine Threema-ID" auch mit PIN-Schutz besperrt werden, damit nur in Abstimmung mit den Eltern die Handynummer preisgegeben werden kann.

    Ich schicke das mal an Threema über Feedback ...

    Gruß, Patrick
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  • Mehr Werbung. Aber man sieht nichts von denen.

    Ich weiß nicht ob das der springende Punkt ist. Die finanziellen Möglichkeiten, die Entwicklung der letzten Jahre, Downloadzahlen, Messenger-Verkehr, Erlöse, strateg. Ausrichtung , ... kennen doch nur Insider. Werbung ist nur einer von vielen Gesichtspunkten , auch wenn ich auch mehr Aufmerksamkeit/Berichterstattung über "Threema" wünschen würde.


  • Ein TV Spot im dt. Fernsehen. Besonders dort, wo die jenigen einschalten die sich vermutlich mit am wenigsten um Privatsphären kümmern.

    Man muss die Leute bei DSDS, Topmodel, usw. abholen.


    Es muss cool sein, Threema zu benutzen.
    Das ist die der Aufhänger.

    Aber so ne Werbemasche kostet Unmengen.

    Dazu kommt noch, könnte Threema einen "Ansturm" überhaupt stemmen?
    Technisch und finanziell.

  • Richtig, "es muss cool sein Threema zu nutzen" ist eine wichtige Nachricht.

    Aber gleichzeitig müssen WA & Co. als Bedrohung dargestellt werden. Erst ein solches Szenario mag bei vielen ein Infragestellen der eigenen Gebräuche veranlassen.
    Die Frage ist nur "wie" erreicht man es, dass diese Leute WA als Bedrohung sehen oder zumindest in Frage stellen? Argumente mit der Einschränkung der Privtasphäre oder Überwachung ziehen nicht, denn sie haben ja alle nichts zu verbergen. Der übliche fatale Rechtfertigungsmechanismus zu Selbstberuhigung (Beruhigung durch Ignoranz).

    Es muss also etwas sein, was diese Leute für ihre Welt und ihr Leben als Bedrohung ansehen. Dazu muss man erst mal fragen: was ist ihnen wichtig? Und: ist dies von den gegenwärtigen Einschnitten in die Grundrechte beeinträchtigt? Inwiefern?

    Mir fallen spontan z.B. "Kredite" ein. Die Kreditvergabe versucht mittlerweile auch an Daten der Leute über andere Kanäle zu kommen. Was allerdings in erster Linie gegen eine Verwendung von Facebook spricht.

    Man könnte auch mit dem Slogan aufwarten: "Die Regierung möchte euch überwachen und alles über euch wissen. Möchtet ihr dies der Regierung so schwer wie möglich machen? Dann verwendet Threema!". Threema als "Protestmessenger".


    Es ist schwierig diese Leute, die sich zu einem großen Teil aus dem öffentlichen Bereich der Gesellschaft zurückgezogen haben , zu erreichen. Hier muss definitiv mehr Denkarbeit geleistet werden.