Datenschutz bei Messenger-Diensten
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- Offizieller Beitrag
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GN8 SMS! Der Kurznachrichtendienst ist so gut wie abgelöst von Messengern wie WhatsApp. Dabei sind die Daten, die über diese Dienste verschickt werden, nicht durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. Hessen will das Recht anpassen, doch der Vorstoß ist umstritten.http://www.tagesschau.de/inland/datensc…VVgw1VWTN1MVrv7
Bitte nach Möglichkeit immer so wie hier eine kleine Übersicht worum es geht - und ob sich ein Klick lohnt
Grüße: Simon -
Über diesen Regulierungsbedarf von "over-the-top"-(OTT)-Kommunikationsdiensten (dieser Begriff war mir neu) wird auch auf Heise berichtet. Dort heißt es u.a.:
Zitat
"Over the Top"-Anbieter, die klassische Telekommunikationsdienste ersetzen, sollen rechtlich genauso behandelt werden wie Telcos, wenn es nach dem Bundesrat geht.
[...]
Messengerdienste, mobile Spiele oder Routenplaner unterlägen [derzeit] nicht dem TKG. Die verarbeiteten Verbindungs- und Standortdaten sowie die Kommunikationsinhalte hätten damit [derzeit] ein "deutlich geringeres Schutzniveau".
[...]
Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass auch für die einschlägigen Online-Firmen vor allem die im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Vorschriften "zum Kundenschutz, zur Marktregulierung, zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz" gelten.
Man darf gespannt (misstrauisch?) sein, ob da tatsächlich im Sinne des Fernmeldegeheimnisses und des Verbraucherschutzes diskutiert und entschieden wird...“Messenger: Bundesrat will WhatsApp, Skype & Co. schärfer regulieren | heise online”
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Aha! Daher weht der Wind bzgl. der Bundesratsinitiative also:
Zitat
“Kommunikationsdienste wie WhatsApp oder Skype fallen derzeit nicht unter die Vorratsdatenspeicherung. Das könnte sich nach einer Bundesratsinitiative ändern.”
http://www.zeit.de/digital/datens…atenspeicherung -
Aha! Daher weht der Wind bzgl. der Bundesratsinitiative also:Sowohl als auch: die rechtliche Handhabe geht ja in beide Richtungen: einerseits will man Zugriff durch die Vorratsdatenspeicherung, andererseits ja auch die rechtlich korrekte Einordnung für die Judikative, sonst überlässt man das Feld den amerikanischen Konzernen und Geheimdiensten.
Das führt ja auch zu einem Hauptproblem der digitalen Welt: entweder alles oder nichts (bspw. im Bereich der Verschlüsselung).
Damit kann ein moderner Rechtssaat aber nicht mit arbeiten (schon gar nicht in sehr "unruhigen" Zeiten) - deswegen werden wir uns noch sehr lange mit sehr vielen Facetten der Diskussion beschäftigen müssen.