EU-Parlament beschließt Datenschutzgrundverordnung | netzpolitik.org

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  • Nicht WhatsApp selbst macht sich strafbar, sondern die Nutzer – zum Beispiel durch die passive Weitergabe von Kontaktdaten, die eine explizite Einwilligung der betroffenen Person erfordert!


    Ich bin auch kein Jurist, aber sehe das etwas anders. WhatsDreck macht sich durchaus strafbar (oder es ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit), weil die Datenschutzbestimmungen / AGBs von WhatsDreck nicht den deutschen (europäischen) Normen entsprechen.
    [hr]


    ich bin kein Jurist, aber vielleicht können wir hier gemeinsam ein Schreiben entwerfen, welches dann jeder am 25.05. 18 an WhatsApp schicken kann! WhatsApp wird darin gezwungen, meine Rufnummer zu löschen, was es aber eigentlich nicht kann, weil dieses täglich wieder hochgeladen wird.


    Das wäre keine schlechte Idee. Vielleicht haben wir einen oder mehrere Juristen hier!? Je mehr die mit Anfragen und Aufforderungen zum löschen widerrechtlich erlangter Daten bombardiert werden, desto eher merken die vielleicht, dass wir uns nicht alles gefallen lassen! :)

    Einmal editiert, zuletzt von Mogli (11. Februar 2018 um 12:26)

  • [...]- ich versteh das nicht, das dieses Thema nicht breiter in der Öffentlichkeit dargestellt wird.

    Nicht vergessen, hinter FB/WA steht ein Multimilliarden-Konzern. Denen traut sich niemand ans Bein zu pinkeln, auch in Deutschland nicht. Da läßt man schon eher den einzelnen Nutzer den Kopf hinhalten. Da im "Rechtsstaat" Deutschland der Rechtsweg "Sammelklage" grundsätzlich ausgeschlossen ist, muß hierzulande jeder Betroffene einzeln gegen die widerrechtliche Weitergabe seiner persönlichen Daten klagen. Ist schon ziemlich verstörend, dass man als Betroffener (das kann praktisch Jedermann sein) in erster Linie WA-Nutzer im eigenen Freundes- und Bekanntenkreis verklagen müsste.

    Version 3.7 Build 482 Threema Shop – Nutzung mit v3.7.482 zum 30. Sep. 2019 eingestellt X(

    Einmal editiert, zuletzt von BamBam (11. Februar 2018 um 12:39)

  • Was bedeutet geschäftliche Kontakte?

    Wenn du im Rahmen deiner regelmäßigen Tätigkeit (Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Selbstständiger/Freiberufler) derartige Kontakte pflegst.

    Beispiel für einen geschäftlichen Kontakt (Autohaus):
    Autoverkäufer/Kundenberater >> Kunde

    Beispiel für einen geschäftlichen Kontakt (Autohaus, firmenintern):
    Mitarbeiter Abt. A <<>>
    <<>> Mitarbeiter Abt. B
    <<>> Mitarbeiter Abt. C
    <<>> ...

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  • Was ist, wenn der Mitarbeiter B aber ein Freund zu A ist?
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    "Unter konventionellen Chat-Diensten sind solche zu verstehen, welche Adressbuch-Zugriff voraussetzen und Daten der Nutzer sammeln. Bei Verwendung eines solchen Diensts werden oft die gesamten Kontaktdaten aus dem Adressbuch ausgelesen, verarbeitet und womöglich weitergegeben. Das ist mit der neuen DSGVO nicht vereinbar, sofern keine vorherige Einwilligung aller Adressbuch-Kontakte erfolgte. "

    Oben steht das konventionelle Apps nur Privat genutzt werden dürfen. Dann steht aber, das es nicht vereinbar mit DSGVO ist
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    Die meisten nutzen Whatsapp privat, und da gilt die DSGVO nicht

    "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten... C) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten..."

    Einmal editiert, zuletzt von okmobil (13. Februar 2018 um 19:20)

  • Was ist, wenn der Mitarbeiter B aber ein Freund zu A ist?

    Sobald im Messenger-Verkehr geschäftliche (gewerbliche) Belange involviert sind, ist gem. DSGVO eine (parallele) private Nutzung ausgeschlossen. Da spielt es dann auch keine Rolle, dass Mitarbeiter A und B befreundet sind. Die müssen dann halt die entsprechenden Kommunikationen (geschäftlich/privat) kategorisch voneinander trennen.

    "Unter konventionellen Chat-Diensten sind solche zu verstehen, welche Adressbuch-Zugriff voraussetzen und Daten der Nutzer sammeln. Bei Verwendung eines solchen Diensts werden oft die gesamten Kontaktdaten aus dem Adressbuch ausgelesen, verarbeitet und womöglich weitergegeben. Das ist mit der neuen DSGVO nicht vereinbar, sofern keine vorherige Einwilligung aller Adressbuch-Kontakte erfolgte."

    Und dieser Absatz beschreibt 1:1 WA.

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  • Nehmen wir mal ein Beispiel aus meinem Bekanntenkreis : ein Radiosender bietet hier an, dass Blitzer per WhatsApp gemeldet werden können - diese Nummer hat jemand in seinem Adressbuch. Wer handelt nun nicht nach DSGVO, der Radiosender oder der User?

    Einmal editiert, zuletzt von okmobil (14. Februar 2018 um 05:55)