Berichte über andere Messenger

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  • @holydriver Ich habe bei Threema (glaub Twitter-Account) in den Kommentaren einmal gelesen, dass man die GooglePlay-Variante einschränken könnte- wenn das EU-Verschlüsselungsverbot käme.

    -Also, dass du von Deutschland aus über GooglePlay nur mehr eine "entschlüsselbare" Variante herunterladen könntest.

    Über den Threema-Shop sollte aber weiterhin die Original-Version möglich sein... Scheinbar könnte man auch als Deutscher/Österreicher in der Schweiz verschlüsselte Messenger kaufen (falls diese in der EU verboten sein sollten?)

    es aber durchaus sein kann, dass man die Schweizer Gesetzesgebung anpassen würde

    Das Problem hast du im Prinzip in allen Ländern ... Man kann ein riesen Gerichtsverfahren gewinnen (z.B: dass Threema seine Benutzer nicht identifizieren muss) - und dann findet sich im Parlament eine Mehrheit die eine "Verschlimmbesserung" beschließt ... und ein solches Urteil nichtig macht

    Diesbezüglich kann man eben nur hoffen ...

  • Ich hatte vor nicht allzu langer Zeit Kontakt mit dem Ginlo-Support. Es ging um die Verwendbarkeit der Desktop-Version mit Linux, Bezahlmöglichkeiten mit LineageOS usw. Heute kam noch mal eine Mail, in der man mir mitteilte, dass man gerade eine Business-Version baut, die ohne Google-Dienste läuft und dass man außerdem an alternativen Zahlungsmethoden und einem Preismodell für Familien und Privatpersonen arbeitet (1,99€ pro Person/Monat).

    Der Hintergrund ist, dass es den Desktop-Klienten nur in der Business-Variante gibt und auch für eine Einzelperson ist der Preis pro Monat ganz schön happig. Mal schauen, wie sich alles entwickelt. Ich hätte nix gegen einen weiteren europäischen Messenger, wenn Preismodelle und Sicherheit stimmen.

  • Die BW wird schon wissen, warum sie auf einen eigenen Messenger setzt (auch wenn Threema sicherlich preiswerter zu haben wäre). Wenn ich zu Wire schon lese: "auf dem Signal-Protokoll basierende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung", dann habe ich da gleich ganz wenig Vertrauen.

    Messenger: Bund testet Wire in 60 Behörden, Bundeswehr will Eigenbau - Golem.de
    Während 60 Bundesbehörden Wire als Messenger testen, will das Verteidigungsministerium lieber seinen Bwmessenger in den Behörden etablieren.
    www.golem.de

    Threema seit 16.02.2014 - immer mit derselben ID.

    Seit 03.02.2021 gleichzeitig mit zweiter veröffentlichter (Arbeits-) ID - am Handy, wie am Rechner.

    Seit 15.04.2023 gleichzeitig auch noch mit zweimal Threema Libre, also insges. 4 (vier) IDs auf einem Handy.

  • Die BW wird schon wissen, warum sie auf einen eigenen Messenger setzt

    Der BW Messenger ist keine vollständig eigene Lösung: Er beruht auf Matrix. Obwohl also der Client wohl BW eigene Codekomponenten hat, nehme ich an das man als Basis eine bereits existierende Matrix Client Lösung verwendet hat (vermutlich Element, was als clientseitige Referenzimplementierung von Matrix gilt). Auch der Server wird wohl größtenteils oder vollständig auf einen bestehenden OpenSource Matrix Server bestehen. Die Gematik will in Deutschland übrigens ebenfalls eine Matrix Lösung als Messenger für alle Ärzte und Apotheker einführen.

  • "TeleGuard, Messenger mit grossen Schwächen"

    Wieviel Datenschutz steckt in Teleguard und Swisscows-Email drin? Spoiler: Nicht viel - Das Netz ist politisch
    Swisscows (Firma Hulbee AG) ist, auch wenn viele das vermutlich nicht wissen, der Anbieter einer Internet-Suchmaschine welche primär mit ihrer
    dnip.ch

    Teleguard wird ja immer mal wieder als kostenloser Threema-Ersatz erwähnt ...

  • Na dann werden die Ermittlungsbehörden ja sehr erfreut sein, über die katastrophale Sicherheit von Teleguard

    Lass es mich mal so ausdrücken ... falls die Ermittlungsbehörden eine öffentliche Stellungnahme abgeben, erfahren wir auf diese Art und Weise, "wie sicher" dieser Messenger ist, was die Rückverfolgung einzelner Nutzer (Identität) und deren Daten betrifft

    Also in gewisser Weise auch ein anderer Weg für ein "unabhängiges"(?) Sicherheitsaudit ...

  • Lass es mich mal so ausdrücken ... falls die Ermittlungsbehörden eine öffentliche Stellungnahme abgeben, erfahren wir auf diese Art und Weise, "wie sicher" dieser Messenger ist, was die Rückverfolgung einzelner Nutzer (Identität) und deren Daten betrifft

    Hahaha. Selbst diese stümperhafte Nutzung der Crypto APIs wird den Ermittlungsbehörden wohl zu hoch sein. Mitschneiden muss man ja auch noch. Ich würde da exakt nix erwarten. Bedenke, es geht hier nur um langweilige Drogen. Da musst du schon härtere Geschütze auffahren... z.B. das Erschleichen von Sozialleistungen oder 15-jährige "Klimaterroristen" mit Kreide auf die Strasse schreiben lassen.

    (Um Verwirrung zu vermeiden: Ich arbeite bei Threema, spreche hier aber für mich.)

  • Da musst du schon härtere Geschütze auffahren [..]

    f09fa681 Ganz offen ... wenn in Deutschland du bereits wegen des Erwerbs illegaler Windows-Keys verfolgt wirst - noch dazu, wo der Betroffene sogar diese scheinbar legal erwerben wollte, wäre ich mir da nicht mehr so sicher...

    Dieses Video würde mir bereits zu denken geben:

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  • Das Ding ist doch alt. Einfach die Rechnung ansehen: Aus dem Jahr 2020. Früher gab es in der Tat einen offen im Internet agierenden Anbieter, der damit warb, legal "gebrauchte" Keys (erworben z.B. aus Unternehmensinsolvenzen etc.) weiterzuveräußern. Der ging dann (ich meine, das wäre 2020 gewesen) in die Insolvenz, und im Rahmen der Insolvenz wurde dann festgestellt, daß die Keys nicht "gebraucht", sondern illegal vervielfältigt waren... Über den Insolvenzverwalter wurden dann die Urheberrechtsinhaber informiert (dafür wird's wohl auch eine richterliche Anordnung gegeben haben), und so wurden dann die Käufer mit Forderungen und Verfahren überzogen.

    Threema seit 16.02.2014 - immer mit derselben ID.

    Seit 03.02.2021 gleichzeitig mit zweiter veröffentlichter (Arbeits-) ID - am Handy, wie am Rechner.

    Seit 15.04.2023 gleichzeitig auch noch mit zweimal Threema Libre, also insges. 4 (vier) IDs auf einem Handy.

  • Ganz offen ... wenn in Deutschland du bereits wegen des Erwerbs illegaler Windows-Keys verfolgt wirst - noch dazu, wo der Betroffene sogar diese scheinbar legal erwerben wollte, wäre ich mir da nicht mehr so sicher...

    Mein Argument ging ja auch gar nicht in die Richtung, dass ich den Ermittlungsbehörden nicht zutraue zu ermitteln (höchstens mein Seitenhieb).

    Mein Argument war, dass ich den Deutschen Ermittlungsbehörden nicht zutraue die Kompetenz zu besitzen, das auszunutzen. Insofern brauchst du auch nicht mit einem dadurch unabhängig entstehenden Audit zu rechnen. Ich denke aber, der oben verlinkte Artikel reicht auch vollkommen aus. Wer jetzt noch Vertrauen in Teleguard hat, hat es entweder nicht verstanden oder ist sehr naiv. 1. Durch den Nachrichtenverlauf auf dem Server extrahierbarer Key. 2. Nonce reuse. Das sind unentschuldbare, kapitale Fehler.

    (Um Verwirrung zu vermeiden: Ich arbeite bei Threema, spreche hier aber für mich.)

  • Mich macht der Umstand etwas stutzig, dass jemand der versucht einen legalen Key zu erwerben, verfolgt wird

    Hallo :)

    ergänzend zu Der Milan : mich nicht. Wie kommst Du darauf, dass es legale Keys waren? Es handelte sich eben um Raubkopien.

    Andererseits aber offensichtlich illegale Verbreiter von Kinofilmen,etc. nicht (alle) gefasst werden

    Das ist zwar nicht schön, gibt Dir aber noch lange nicht das Recht, selbst gegen geltende Gesetze zu verstoßen.

    Gruß Ingo

  • Wie kommst Du darauf, dass es legale Keys waren? Es handelte sich eben um Raubkopien.

    Das ist zwar nicht schön, gibt Dir aber noch lange nicht das Recht, selbst gegen geltende Gesetze zu verstoßen.

    Nun mal Halt: Das Unternehmen, von dem ich schrieb, bewarb die Keys ausdrücklich als legal, führte auch Urteile an, daß das so wäre, etc., und über das Unternehmen wurde auch in der einschlägigen Presse berichtet, daß es sozusagen das "weiße Schaf" wäre. Wer dort kaufte, konnte, wenn er etwas recherchiert hatte, davon ausgehen, daß der Erwerb in Ordnung wäre.

    Strafbar macht man sich aber nur, wenn einem Verschulden vorzuwerfen ist, entweder Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Vorsatz ist definiert als Wissen und Wollen. Wenn ich also ausdrücklich einen legalen Key erwerben will, dann handele ich also schon nicht vorsätzlich, von den illegalen Vervielfältigen wußte auch niemand. Fahrlässig handele ich, wenn ich bei üblicher Sorgfalt erkennen kann, daß etwas nicht in Ordnung ist. Das war in dem konkreten Fall bei den meisten Erwerbern nicht der Fall. Damit ist der Erwerb des Keys in den meisten Fällen zwar rechtswidrig gewesen, aber nicht strafbar.

    Bei Raubkopien von Filmen oder von Musik (wir kennen alle das Beispiel Mega von Kim Dotcom) muß man in der Regel davon ausgehen, daß es Raubkopien sind, da gibt es von den Anbietern keine Urteile von gewonnenen Prozessen und keine positive Presse. Da muß ich sehr stark damit rechnen, daß mein Erwerb illegal ist - und das nennt sich dann sogar "bedingter Vorsatz" (Merksatz: "Mir doch egal!" im Gegensatz zur gröbsten Fahrlässigkeit : "Et hätt noch immer jot jejange").

    Jura-Seminar Ende.

    Threema seit 16.02.2014 - immer mit derselben ID.

    Seit 03.02.2021 gleichzeitig mit zweiter veröffentlichter (Arbeits-) ID - am Handy, wie am Rechner.

    Seit 15.04.2023 gleichzeitig auch noch mit zweimal Threema Libre, also insges. 4 (vier) IDs auf einem Handy.