Berichte über andere Messenger

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  • Herrlich! Moxie pinkelt denjenigen, die vor einiger Zeit mit der Behauptung geworben hatten, sie hätten "Signal geknackt" [sic!], im Vollstrahl ans Bein und droht ihnen wenig subtil, die gefundenen Sicherheitslücken zu Gunsten Signals auszunutzen.

    Der ganze Blogbeitrag dazu ist lesenswert. V.a. die Stelle, in der Moxie beschreibt, wie er an das Cellebrite-Equipment gekommen ist. :)

  • wire ist doch jetzt schon klasse...

    Das stimmt aber sie haben ja angekündigt noch viele weiter Produkte und Verbesserungen zu bringen. Ein paar Dinge stören an Wire schon und könnten mal geändert werden.

    Alleine das ich Benutzernamen der anderen Chatpartner nicht ändern kann. Durch das Fehlen der Verknüpfung mit dem Telefonbuch und die Kreativität einiger Nutzer ist das schon etwas unübersichtlich :D

    Auch das ich bei der Umstellung von Privat auf Dienstlich oder umgekehrt einen neuen Benutzernamen anlegen muss ist nervig. Dann muss man auch noch alle Kontakte erneut dazufügen und anfragen. Das ist schon echt ungünstig. Da sind sie allerdings schon dran um das zu ändern.

  • Facebook sagt, dass es nur ein Marketing-Stunt von Signal sei und es nicht so passiert ist:

    FB’s statement (part 1):

    “This is a stunt by Signal, who never even tried to actually run these ads — and we didn’t shut down their ad account for trying to do so. If Signal had tried to run the ads, a couple of them would have been rejected...”

    Die Screenshots die Signal auf Twitter als "Beweis" zeigt scheinen das zu bestätigen (

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    ). Denn dort wird nur eine generische Fehlermeldung gezeigt. Von zurückgewiesenen Werbungen steht gar nichts.

    Jeder Tag könnte Threema Web für iOS Tag sein.

    Jeder Tag ist Threema Web für iOS Tag.

    Jeder Tag könnte Threema Multidevice Tag sein.

    Jeder Tag ist Threema Multidevice Tag.

    Nur mit Threema Safe schläft man ruhig.

  • WhatsApp-Chaos ab Samstag: Wer neuen AGB nicht zustimmt, fliegt raus – Stimmt das? | RA Solmecke

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    Ab 13:26 12:06 empfiehlt er nicht zuzustimmen.

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    2 Mal editiert, zuletzt von schuschu (13. Mai 2021 um 19:43)

  • Geolino, das Kindermagazin von Geo, will sich laut Heftvorschau in der Ausgabe 6/2021 u. a. dieses Themas annehmen:

    Zitat

    Ins Netz gegangen
    Diesmal: Die Messenger-Dienste Whatsapp, Signal, Threema und Telegram im Vergleich

    Ich hab den Beitrag nicht gesehen, aber er ist insoweit bemerkenswert, da sich das Heft laut Selbstbeschreibung an Kinder zwischen 8 und 14 Jahren wendet. Bei Whatsapp und Signal muss man nach deren AGB mindestens 13 Jahre sein, nach EU-Recht 16 Jahre. Oder?

  • .... bemerkenswert, da sich das Heft laut Selbstbeschreibung an Kinder zwischen 8 und 14 Jahren wendet. Bei Whatsapp und Signal muss man nach deren AGB mindestens 13 Jahre sein, nach EU-Recht 16 Jahre. Oder?

    Nach der DSGVO grundsätzlich 16 Jahre, wobei die Mitgliedstaaten bis auf 13 Jahre hinuntergehen dürfen. Deutschland ist bei 16 Jahren geblieben. Einziger Anbieter, der für Kinder unter 16 Jahren in Frage kommt, ist somit Threema. Bei allen anderen müssen bis dahin die Eltern zustimmen. In Österreich wurde die Grenze auf 14 Jahre festgelegt.

    Threema seit 16.02.2014 - immer mit derselben ID.

    Seit 03.02.2021 gleichzeitig mit zweiter veröffentlichter (Arbeits-) ID - am Handy, wie am Rechner.

    Seit 15.04.2023 gleichzeitig auch noch mit zweimal Threema Libre, also insges. 4 (vier) IDs auf einem Handy.

  • Die DSGVO greift bei privater Nutzung von WhatsApp jedoch nicht.

    Woher hast Du denn diese Weisheit, V8 driver ? Da kann ich nur staunen. Wird das etwa "auf der Straße" verbreitet?

    Diese Behauptung ist eindeutig falsch. Denn die DSGVO betrifft nicht das Verhältnis z.B. zwischen dem Nutzer, z.B. einem Kind und anderen Nutzern (z.B. seinen Freunden oder Verwandten) (= private Nutzung), sondern das Verhältnis zwischen Nutzer und Dienstanbieter. Und da ist es dann natürlich vollkommen egal, ob der Messenger für eine private Kommunikation oder für z.B. die Schule eingesetzt wird.

    Threema seit 16.02.2014 - immer mit derselben ID.

    Seit 03.02.2021 gleichzeitig mit zweiter veröffentlichter (Arbeits-) ID - am Handy, wie am Rechner.

    Seit 15.04.2023 gleichzeitig auch noch mit zweimal Threema Libre, also insges. 4 (vier) IDs auf einem Handy.

  • Sehr witzig! V8 driver Da geht ja ordentlich was durcheinander!

    Also, ganz langsam: Adressat der DSGVO ist derjenige, der Daten verarbeitet, weitergibt, speichert.

    Wenn Dir Deine Frau bzw. Freundin, ein Bekannter, seine Telefonnummer gibt und Du speicherst die Nummer mit Namen (und vielleicht Adresse und Geburtstag) im Handy, dann wärst Du prinzipiell Adressat der DSGVO. Aber, völlig richtig, Du handelst nur privat. Damit ist Dein Verhalten vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen.

    Jetzt möchtest Du aber WA verwenden, dazu installierst Du es auf Deinem Handy. In diesem Moment ist WA derjenige, der Daten speichert, bearbeitet, weitergibt. Weil WA gewerblich ist, benötigt WA (u.a. nach der DSGVO) Deine Zustimmung zur Speicherung etc. Deiner Daten. Um diese Zustimmung selbst erteilen zu können nach der DSGVO, mußt Du in D mindestens 16 Jahre alt sein, in A mindestens 14 Jahre.

    Soweit Du WA jetzt nutzt und damit zuläßt, daß WA Dein Adreßbuch im Handy durchsucht, gibst Du an sich schon Daten weiter. Das ist so lange nicht so fürchterlich bedenklich, wie (a) Du nur privat handelst und (b) WA bei seiner "Abfrage" Deines Adreßbuchs mit den Daten nur dann etwas anfangen kann, wenn es Daten sind, die mit anderen WA-Nutzern (die ja alle ihrerseits WA die gleiche Einwilligung gegeben haben wie Du) zusammenhängen. Wenn WA die Daten, die bei WA selbst (noch) nicht verknüpft sind, nicht gleich wieder verwirft, sondern jetzt mit noch anderen Diensten (wie z.B. FB oder Instagram) abgleicht, wird die Sache schwierig.

    Und gleich ganz schwierig wird die Sache, wenn Du ein Unternehmen bist, weil Du als Unternehmen selbst gerade nicht von der DSGVO als Adressat ausgenommen bist. Und nur zu diesem letzten Punkt verhält sich der von Dir verlinkte Artikel.

    Daher: Die Datenverarbeitung durch Privatpersonen ist von der DSGVO nicht erfaßt. WA ist aber keine Privatperson. WA ist durchaus Adressat der DSGVO. Deswegen kommt es für die Frage, ob "die DSGVO bei der privaten Nutzung greift", darauf an, welche Ebene man betrachtet.

    Daher ist die Aussage: "Wer als Privatperson WA auf dem privaten Handy nutzt, ist von der DSGVO nicht betroffen.", richtig (jdf. nach der alten AGB-Fassung), wenn man die Privatperson als Datenverarbeiter begreift. Die Aussage: "Die DSGVO greift bei privater Nutzung von WA nicht.", ist dagegen falsch, wenn man auf das Verhältnis zwischen Nutzer und WA abstellt. Allein um diese Ebene ging es aber in #2312 und #2313 .

    Threema seit 16.02.2014 - immer mit derselben ID.

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    Einmal editiert, zuletzt von Der Milan (20. Mai 2021 um 19:06)

  • Und das interessiert die WhatsApp User nicht die Bohne, und deswegen wird den neuen AGB blind zugestimmt.

    Richtig. Und zum "Beleg" wird dann auf so den juristischen Laien in die Irre führende Informationen verwiesen, wie Du sie hier gefunden hast... :cursing: :cursing: :cursing:

    Threema seit 16.02.2014 - immer mit derselben ID.

    Seit 03.02.2021 gleichzeitig mit zweiter veröffentlichter (Arbeits-) ID - am Handy, wie am Rechner.

    Seit 15.04.2023 gleichzeitig auch noch mit zweimal Threema Libre, also insges. 4 (vier) IDs auf einem Handy.