Innenminister will Zugriff auf WhatsApp

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  • Der bayrische Innenminister Herrmann, der aller Wahrscheinlichkeit bei einem Sieg der Union Bundesinnenminister wird, möchte polizeilichen Zugriff auf WhatsApp. Als Grund mus natürlich der Anschlag in Ansbach herhalten, bei dem der Attentäter Anweisungen per WhatsApp erhalten hat.
    Dann werden die Terroristen einfach einen anderen Messenger benutzen, genauso wie jetzt nur die blödesten Einbrecher ihre Handys mit zur Arbeit nehmen.
    Ich verstehe nicht, warum eine solch populistische und gefährliche Politik bei der Bevölkerung auf Zustimmung stößt, zumal das wohl wieder verfassungswidrig sein dürfte.

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    Einmal editiert, zuletzt von Badener (27. Mai 2017 um 12:13)

  • Der bayrische Innenminister Herrmann, der aller Wahrscheinlichkeit bei einem Sieg der Union Bundesinnenminister wird, möchte polizeilichen Zugriff auf WhatsApp. Als Grund muss natürlich der Anschlag in Ansbach herhalten, bei dem der Attentäter Anweisungen per WhatsApp erhalten hat.

    Der Herr Innenminister wird nicht mal wissen was WhatsApp ist, ... . Mit blöden Ideen konnten und können deutsche Politiker überzeugen. Das konnten und können sie besonders gut.

    Dann werden die Terroristen einfach einen anderen Messenger benutzen, ...

    Weit gefehlt, Badener. Terroristen sind nicht "blöd"! Die verwenden gar keine elektronischen Kommunikationswege. Sie setzen ganz einfach auf "humanoide" Kuriere.

    Ich verstehe nicht, warum eine solch populistische und gefährliche Politik bei der Bevölkerung auf Zustimmung stößt, zumal das wohl wieder verfassungswidrig sein dürfte.

    Dafür gibts nur eine Erklärung: Der Großteil der deutschen Bevölkerung ist ganauso hohl in der Birne wie unsere Volksvertreter. Die "Rechtsprechung" (sofern es sowas der Definition nach in Deutschland, Europa und weltweit überhaupt noch gibt), auch die der höchsten Instanzen, interessieren unsere Volksvertreter einen Schei**.

    Bestes aber auch trauriges Beispiel: Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung seitens Bundestag zum 1. Juli 2017 wider besseren Wissens.

    Zitat von digitalcourage.de

    Schon im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig verworfen, weil es dem Schutz der Privatsphäre und dem Recht auf unbeobachtete Kommunikation nicht genügend Gewicht beimaß. Diese Auslegung wurde 2014 vom Europäischen Gerichtshof bestätigt.

    Quelle: https://digitalcourage.de/themen/vorratsdatenspeicherung

    Zitat von digitalcourage.de

    Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, welche Verfassungsbeschwerden dieses Jahr behandelt werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht auf der Liste. Somit werden Telekommunikationsanbieter ab Juli 2017 Metadaten speichern müssen.

    Quelle: https://digitalcourage.de/blog/2017/bund…icht-verhandeln

    In meinen Augen stellt diese Aufschiebetaktik Rechtsbruch und im weitesten Sinne auch Rechtsbeugung auf höchster Ebene dar.


  • Bestes aber auch trauriges Beispiel: Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung seitens Bundestag zum 1. Jul. 2017 wider besseren Wissens.

    In meinen Augen stellt das Rechtsbruch und im weitestens Sinne auch Rechtsbeugung auf höchster Ebene dar.

    Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wurde übrigens am 21.Dezember 2016 vom EuGh für nicht vereinbar mit den europäischen Grundrechen erklärt.
    https://www.heise.de/newsticker/mel…al-3578920.html